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#616
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Jetz isses offiziell: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?s...sanzeiger_BGBl
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Gruß Sam Wiking Saturn Evinrude 35 HP ;
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| Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu Behindimuh13 für den nützlichen Beitrag: | ||
domsn (16.10.2012), fjordtaucher (16.10.2012), Fornika (16.10.2012), Octopus (16.10.2012), trixi1262 (16.10.2012) | ||
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#617
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Darauf haben sicherlich xxx Wassersportler mit Ungedult drauf gewartet !
Bleibt nun ab der kommenden Saison zu hoffen, das sich die Freizeitkapitäne ohne Schein, trots allem auf dem Wasser gesittet verhalten ! Denn meiner Meinung nach, sind 5 und 15 PS schon ein erheblicher Unterschied. lg alfons
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#618
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Zitat:
5 ps = vorankommen gegen den strom 15 ps = fliegen, gerade mal der spiegel noch im wasser tja, und das letztere als boots-neuling ![]()
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gruß ralf "Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"
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#619
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Zitat:
Da du ja allen Anschein nach, Dich bester Gesundheit erfreust, hast du als 15 PS Nutzer, keine Dummheiten gemacht ! ![]() ![]() ![]() ![]() lg alfons und wie immer, die Hand breit .............
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#620
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So Leute,
nun ist die Sache "durch" und es darf mit bis zu 15 PS ohne SBF gefahren werden (unter Punkt 3): http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?s...sanzeiger_BGBl
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Grüsse Werner Scheint die Sonne auf das Schwert, macht der Segler was verkehrt...
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#621
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Ich hätte da noch eine Frage muss ich dass alles in meinem 320 15ps Schlauchboot mitnehmen oder kann ich auf etwas verzichten ? ( z.B die rote Flagge, Toplicht da ich ja auch keinen Flaggenstock habe )
Ist es schlimm (teuer) wenn der Anker 1,5kg hat und somit etwas zu leicht ist für mein Boot? Ein Paddel, besser zwei Paddel oder Ruder. Bei Schiffen über 2,5 to Gesamtgewicht oder einem Freibord von mehr als einem Meter kann darauf verzichtet werden. Ein Bootshaken, auch bei kleinen Booten und Schlauchbooten (ausziehbar). Ein Kompass, kann bei kleinen Booten auch ein Taschenkompass sein. Ein Mundsignalhorn ( kein Presslufthorn ). Für jede an Bord befindliche Person eine ohnmachtsichere Rettungsweste, mit einem Auftrieb von mindestens 100 N (Feststoffoder Automatikwesten mit Kragen, keine halbautomatischen Westen). Wasserskiwesten und Schwimmhilfen, die den im Wasser Treibenden nicht sicher über Wasser halten, sollten Sie im eigenen Interesse nicht verwenden. Empfehlung Rettungswesten nach EN CE395 oder höherwertig. Zusätzlich ein Rettungsring oder –kragen, welcher mit einer mindestens 10m langen schwimmfähigen Wurfleine versehen sein muss, ebenfalls mit einem Auftrieb von 100 N. Bei Vergnügungsfahrzeugen von weniger als 30 KW (40PS) Maschinenleistung und bei Segelbooten ohne festen Ballast ist dies jedoch nicht zwingend notwendig, aber empfehlenswert. Eine Mindestausrüstung an Werkzeug, die der Bootsgröße angepasst sein soll. Ein Verbandskasten, könnte für kleine Boote auch aus dem Motorradzubehör kommen. Einen Anker, das Gewicht muss der Schiffsgröße angepasst sein. Bootsgewicht Ankergewicht bis 700 kg 5 kg bis 1.000 kg 6 kg bis 1.300 kg 9 kg bis 2.000 kg 12 kg bis 3.500 kg 15 kg über 3.500 kg 20 kg* *) und mehr Eine rote Flagge ( Notsignal ), mindestens 60 x 60 cm Kantenlänge (Flagge darf keine Zacken haben, da dies der Buchstabe „B“ des Internationalen Flaggenverzeichnisses ist ). Eine Notbeleuchtung, als rundumleuchtendes Licht, welches eine Sichtweite von ca. 2 km hat. Dies sind z.B .eine Petroleumlampe oder eine batteriebetriebene Rundumleuchte, jedoch keine Taschenlampe! Eine mechanische Lenzeinrichtung, am besten eine kräftige Handpumpe, die nicht fest installiert sein muss. Fest installierte Pumpen sind aber leichter zu bedienen. Feuerlöscher, für alle Schiffe: - mit Einbaumotoren, deren Leistung 4,4 KW (6PS) übersteigt, - mit Außenbordmotoren, deren Leistung 7,4 KW (10PS) übersteigt, - oder bei Koch- bzw. Heizeinrichtung Die Feuerlöscher müssen ein Mindestfüllgewicht von 2kg haben. Die Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach dem Kraftstoffinhalt: Pro 100 Liter (möglichem) angefangenem Kraftstoffinhalt sind 2kg Löschmedium notwendig. Die Feuerlöscher müssen: - typengeprüft sein - in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren kontrolliert werden - (siehe Prüfplakette ) - und für die Brandklassen A, B und C zugelassen sein. |
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#622
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@domsn !
Das ist eine gute Fragestellung ! Wäre mal ganz interessant, was man so nun "Unbedingt" an Bord mitzuführen hat. Das gesamte §-Gekritzel ist schon mächtig verwirrend ! ![]() ![]() Ich habe einen Sanikasten, Paddel und 5kg Anker ,2 Fender, Leinen, bissl Werkzeug und einen 2 kg Feuerlöcher ,Neu aber schon Älter und ungeprüft. Tankinhalt zur Zeit 23 Liter Fehlt noch was ? Die Tröte und die Weste(n) fehlen, fällt mir gerade ein ![]() ![]() lg alfons
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#623
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ich verstehe es aber noch nicht ganz. Muss jetzt noch irgendeine Prüfung durchgeführt werden oder nicht ? Für 15 PS .....
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#624
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Nee eben nicht! - Boot kaufen - Motor dran - auf gehts!
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Gruß Sam Wiking Saturn Evinrude 35 HP ;
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#625
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Ja, aber vorher selbstständig über die wichtigsten Verhaltens- und Vorfahrtsregeln sowie Seezeichen schlau machen
![]() Gute Fahrt !
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Gruß Jens ![]() History---> Boote: Lodestar NSA 290, Suzumar DS 350 Rib, Quicksilver 450 R Motoren: Yamaha 5BS + Mercury 15M + Yamaha 6DMH + Yamaha 25NMHOS + Yamaha 50 HEDOL Trailer: Techau, Neptun Navy |
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#626
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Was sagen denn die Profis dazu?
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#627
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super, ich habe ja schon alles. Wollte ich nur mal so wissen.Ich fahre ja schon ein paar Jahre |
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#628
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Die warten auf den ersten Thread nach dem Motto: Wie kann ich aus dem 15-PS XYZ denn 25 PS rausholen?"
![]() Gruß Dieter |
| Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Dieter TD für den nützlichen Beitrag: | ||
Jip (16.10.2012) | ||
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#629
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Hi!
Freu ... ![]() und für die, die noch keine Ahnung haben, empfehle ich, fogende Seiten http://www.online-pruefen.de/index.php?action=index durchzuarbeiten. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
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Gruß Heiko-L ![]() Wiking Meteor + Merc. 50PS 4-Takt BigFoot Meine Bilder: http://www.flickr.com/photos/helinphotoart/sets/ |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Heiko-L für den nützlichen Beitrag: | ||
detti (16.10.2012) | ||
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#630
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Ab Morgen ist es wohl so weit:
Zitat .yacht.de siehe Link "Mit heutigem Datum wurde die vieldiskutierte Neuregelung im „Bundesgesetzblatt“ veröffentlicht, morgen tritt sie somit in Kraft. Die wesentlichen Punkte: • Im Seebereich dürfen ohne Alterseinschränkung Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne den Sportbootführerschein See geführt werden, sofern das Boot nicht gewerblich genutzt wird. • Für Personen ab 16 Jahren herrscht dort Führerscheinfreiheit bis 15 PS (11,03 kW). • Binnen dürfen Skipper ab 16 Jahren Sportboote bis 15 PS ohne Lizenz führen, sofern das Boot weniger als 15 Meter lang ist (ausgenommen auf dem Rhein). • Beim Sportbootführerschein Binnen entfällt die Alternative „Segelsurfen“ ersatzlos. Damit besteht auf den Binnenschifffahrtsstraßen keine Lizenzpflicht mehr für das Segeln von Surfbrettern." http://www.yacht.de/panorama/news/ne...ft/a75087.html
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Gruß Stefan, ..
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