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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 06.10.2010, 20:22
DeepBlue DeepBlue ist offline
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Standard SBF vs. KFZ-Führerschein

Hallo Leute,
ich muß mein Führerschein für`s Auto für 2 Monate abgeben und zwar wegen so´ne dämlichen Abstandmessung als wenn bei 170 15m Abstand nicht ausreicht.
Muß ich jetzt den SBF auch abgeben?
Hat hier schon jemannt damit Erfahrung gemacht?
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  #2  
Alt 06.10.2010, 20:38
koem@
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Solange sie Dich nicht danach Fragen würde ich es nicht tun. Und ich habe noch nie davon gehört, dass sie das tun!
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  #3  
Alt 06.10.2010, 21:21
Bartman Bartman ist offline
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Unglücklich Pappe weg

Das ist schon eine unendliche Geschichte, die immer wieder durch die Foren geistert. Ich würde mal sagen, es kommt darauf an und versuche es mal vereinfacht und zusammen gefasst so zu erklären.

Wenn jemand betrunken mit einem Boot fährt und erwischt wird, ist es möglich, dass er auch kein Auto mehr fahren darf. Die Rennleitung auf dem Wasser bekommt schnell heraus dass du einen Führerschein für Kfz, mal egal für welches, hast und dann kann der Führerschein fort sein. Dazu gibt es Urteile die das bekräftigen aber auch welche, die einen Zusammenhang nicht sehen.

Im Umkehrfall ist es theoretisch auch denkbar.
Da jedoch für den Entzug des SBF das Seeamt zuständig ist und dieses in der Regel vom Entzug der Fahrerlaubnis oder Führerscheins, das sind bekanntermaßen zwei verschiedene Dinge, nichts weiß, wird der SBF dir dann auch nicht abgenommen. In der Regel wirst Du im gesamten Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis nicht nach einem SBF gefragt. Du musst es auch nicht angeben. Wenn Du dann mit mit Deinem Boot von der Rennleitung überprüft wirst, dann fährst Du auch nicht illegal.

Die Rechtslage ist scheinbar nicht ganz klar.
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Uwe
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gisszmo (06.10.2010), Michel (06.10.2010)
  #4  
Alt 06.10.2010, 21:37
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Sicherheitsabstand - halber Tacho (Richtwert). - Wären bei Tempo 170 km/h 85 m und keine 15.

Der Rest hat dir Bartmann schon erklärt.

Ansonsten würd mich mal interessieren, was du auf der Gasse mit dem SBF willst
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Gruß Manu(ela)

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Bartman (13.11.2010)
  #5  
Alt 06.10.2010, 22:23
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Dieter B. Dieter B. ist offline
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...........und zwar wegen so´ne dämlichen Abstandmessung als wenn bei 170 15m Abstand nicht ausreicht.....................

Bei 170 km/h fährst du 51 Meter in der Sekunde. In den Mindestsicherheitsabstand von 85 m fahren wenige Leute rein und denen sollte man dringend mal eine zeit lang Bahnfahren verordnen, um sich die Zahlen mal zu gegenwärtigen.

Um deinen Bootsschein brauchst du nicht zu fürchten.
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Gruß Dieter, der, der mit seiner Koreapelle absolut glücklich ist!


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  #6  
Alt 06.10.2010, 22:33
DeepBlue DeepBlue ist offline
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Zitat:
Zitat von Dieter B. Beitrag anzeigen
...........und zwar wegen so´ne dämlichen Abstandmessung als wenn bei 170 15m Abstand nicht ausreicht.....................

Bei 170 km/h fährst du 51 Meter in der Sekunde. In den Mindestsicherheitsabstand von 85 m fahren wenige Leute rein und denen sollte man dringend mal eine zeit lang Bahnfahren verordnen, um sich die Zahlen mal zu gegenwärtigen.

Um deinen Bootsschein brauchst du nicht zu fürchten.
Ich weiß ja das daß zu wenig Abstand war, aber es tut doch weh 2 Monate ohne Lappen und 320€ Strafe
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  #7  
Alt 06.10.2010, 23:06
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Dieter B. Dieter B. ist offline
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Zitat:
Zitat von DeepBlue Beitrag anzeigen
Ich weiß ja das daß zu wenig Abstand war, aber es tut doch weh 2 Monate ohne Lappen und 320€ Strafe
Ja, das verstehe ich! Ich will mich auch nicht freisprechen. Es gab Situationen, gerade wenn sich mal jemand dazwischen drängt, dass der Sicherheitsabstand erheblich verkürzt wird. Ich bremse dann auch nicht unbedingt. In dem Moment ein Foto und schon sch.................
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Gruß Dieter, der, der mit seiner Koreapelle absolut glücklich ist!


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Bartman (13.11.2010)
  #8  
Alt 07.10.2010, 09:19
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Zitat:
Zitat von DeepBlue Beitrag anzeigen
Ich weiß ja das daß zu wenig Abstand war, aber es tut doch weh 2 Monate ohne Lappen und 320€ Strafe
Sorry,

aber ich finde diese Strafe noch viel zu niedrig.

Einer der im Jahr gut 50000 Km auf der Straße unterwegs ist.
__________________
Grüße

Hartmut
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  #9  
Alt 07.10.2010, 09:33
koem@
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Ich sehe das mal so. Wenn ich mich gegen eine bestehende Regel benehme, ob nun zu wenig Abstand, zu schnell oder im Halteverbot parken, dann muss ich, wenn ich erwischt werde, dafür Zahlen, unabhängig davon, ob diese Regel an dieser Stelle nun gerade Sinn macht oder nicht. Ich finde es immer wieder klasse, wenn Leute Diskutieren, weil sie wegen falschem Parken eine Knolle bekommen. "Ich habe doch nur Kurz..." oder "Ich musste mal eben..." sind doch egal.
Und da machen die 85 Meter Abstand bei 170 Sachen schon mehr Sinn, auch wenn ich die öfters auch mal nicht einhalte.

Und das sagt einer der auch 50 TKM und mehr pro Jahr fährt, was mich nicht zum Richter macht.
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  #10  
Alt 07.10.2010, 10:54
Immanuel
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So haben ich wenigstens weiterhin Arbeit....

(War das zu böse?? )
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  #11  
Alt 07.10.2010, 11:04
Bartman Bartman ist offline
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Cool Bananenrepublik

Zitat:
Zitat von DeepBlue Beitrag anzeigen
Ich weiß ja das daß zu wenig Abstand war, aber es tut doch weh 2 Monate ohne Lappen und 320€ Strafe
Ich hatte vor nicht allzu langer Zeit das selbe Theater. Zu den Details: Bin auf der Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und mit ein bisschen Verkehr, rechts ab und zu ein LKW und links ein paar PKW so mit 140 vor mich hin gebrummt. Da zieht vor einem LKW auf der rechten Spur ein PKW mit ca. 120 vor mir raus. Vor ihm fuhren noch ein weiterer PKW, die vor mir auf der linken Spur fuhren. Ich rolle so langsam auf die zu und auf einmal unter einer Brücke im bewachsenen Mittelstreifen ein Blitz, zwei Blitz, drei Blitz und ich denke nur noch Sch.... Auf der Brücke war nix zu sehen. Es war eine ganz normal Situation, die täglich tausend mal vorkommt. Ich habe nicht gedrängelt, keine Lichthupe und bin auch nicht auf einen halben Meter aufgefahren. Zwei Monate später kam dann der Bußgeldbescheid. Es fehlte mir ca. 1 m, dann hätte ich die Pappe behalten können. Ich zum Anwalt, da in dieser Zeit von hohen Gerichten, die permanente Videoüberwachung als nicht verfassungsgemäß erachtet wurde. Einige Autofahrer sind aufgrund dessen um einen Führerscheinentzug herum gekommen. Mit meinem Anwalt, ich übrigens im Rechtsschutz, habe ich dann fast ein Jahr herum gekaspert. Ende vom Lied, ein Oberverwaltungsgericht hat die Maßnahme der Videoüberwachung als rechtens erachtet und das ihr unterstellte Gericht, was für mich zuständig gewesen wäre, hatte in einem Parallelfall damit recht bekommen. Ich habe dann alles abgeblasen und mir Plan B noch mal genauer angeschaut. Da dies mein erstes Vergehen dieser Art war, konnte ich mir den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe innerhalb eines Jahres aussuchen. Ich habe in dieser Zeit eine Kur beantragt und auch durchgeführt. Da brauchte ich für die 30 Tage keinen Führerschein. :moon

Du kommst einfach nicht gegen den Staat an. Die Kommune,und nicht nur die, in der mein Fall geschehen ist, verdient sich dumm und dämlich mit solchen braven Steuerzahlern wie mich. Das Gesetz ist vielleicht vom Ansatz her berechtigt. Es wird wie oft zu nahe aufgefahren und es passieren auch genügend Unfälle deswegen. Aber bei mir ist das eine ganz normale Situation gewesen in der niemand gefährdet war. Und in diesen Fällen ist das Gesetz falsch und überzogen und unverhältnismäßig. Wenn man immer so fahren würde, wie man in dieser Situation fahren müsste, weil des das Gesetz so vorschreibt, dann stünde man ständig auf der Bremse und die Leute hinter dir würden, ich weiß nicht wie oft, dir oder ihrem Vordermann ins Heck rauschen. Zuerst wollte ich das mal echt durchziehen, So mit dem Bremsen und die Hintermänner auflaufen lassen. Ich fahre jedes Jahr 30.000 km und da ergibt sich oft die Chance. Aber was hätte ich davon. Die armen Schweine hinter mir können ja nix dafür, und wenn es mal vor Gericht gegangen wäre und ich dem Richter meine Sicht der Dinge geschildert hätte, wäre der wahrscheinlich in einen Lachkrampf verfallen und mich damit abgespeist, dass er und ich mich nur an die Gesetze zu halten habe.
Es ist einfach eine sche... Abzocke die der Kommune die klammen Kassen füllt. In der Presse wurde in meinem Falle noch damit geprahlt, dass letztes Jahr wieder über 4000 Tausend Bußgeldbescheide ausgestellt wurden. Du kannst dir ausrechnen, was da in die Kassen gespült wird. Aber wenn sie das Geld nicht so holen, dann erfinden sie was anderes.
Es ist wie in einer griechischen Tragödie. Du hast keine Chance
Du kannst dich in diversen Foren, genau wie ich zu diesem Thema schlau machen. Aber ich warne dich. Du bist dann frustrierter als vorher.

Mein Tipp: Lass dir was einfallen, damit du kein Auto brauchst. Mach Urlaub oder geh zu der schon lange geplanten Operation ins Krankenhaus oder mach Kur wie ich. Durch die Kur bin ich auch ruhiger geworden. . Das mit der Kohle packst du auch. Fahre noch ein bisschen mehr mit deinem Boot. Das hilft auch. Im übrigen verweise ich auf meinen momentan sehr aktuellen u.a. Leitspruch.
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Uwe
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  #12  
Alt 07.10.2010, 11:06
Wolfgang Wolfgang ist offline
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Zitat:
War das zu böse??
Nö
Praktikabel.

Solange man sich nur selbst gefährdet muss das jeder Mündige gegenüber sich selbst veranworten.

Wer aber Andere vorsätzlich gefährdet gehört richtig bestraft und nicht mit so einem Gedönse wieder 4 Wochen Fahrverbot.
Auf dem Wasser.... auf der Strasse..... überall.Fertig.

Will damit jetzt keine Grundsatzdiskusion anfangen aber man denkst zu wenig an das, was passieren kann und was man Anderen damit antuen kann. Und ja. ich selber auch.......

Deshalb kann ich 15 Meter Abstand bei 170 km/h nur scheisse finden.
Und die Klappe nicht halten
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Gruss, der Wolfgang



Am Rand meines Verstandes lebt doch ein wenig Wahnsinn

_________________________________________

Wolfgang ist leider verstorben
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detti (07.10.2010)
  #13  
Alt 07.10.2010, 11:29
Bartman Bartman ist offline
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Zitat:
Zitat von gisszmo Beitrag anzeigen
Der Rest hat dir Bartmann schon erklärt.
Erstmal danke für die Blumen. Aber ich schreibe mich nur mit einem m: Bartman soviel Zeit muss sein. Das hat übrigens nichts mit einem Mann mit Bart zu tun, sondern mit Bart Simpson.
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Uwe
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  #14  
Alt 07.10.2010, 13:16
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gisszmo gisszmo ist offline
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Zitat:
Zitat von Bartman Beitrag anzeigen
Erstmal danke für die Blumen. Aber ich schreibe mich nur mit einem m: Bartman soviel Zeit muss sein. Das hat übrigens nichts mit einem Mann mit Bart zu tun, sondern mit Bart Simpson.

Ich hab dich doch nur mit einem m geschrieben . Aber ich denke du meinst mit einem n.
Ich steh halt net so auf die Simpsons

Aber ganz davon abgesehen. - gisszmo wird auch immer als "der gisszmo" angesprochen/angeschrieben.

Sorry füs OT. Kann ja dann einer verschieben
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Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist. - Für dein Umfeld ist es aber hart. - Genauso ist es wenn du doof bist.

Gruß Manu(ela)

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Bartman (08.10.2010)
  #15  
Alt 07.10.2010, 13:30
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Tirador Tirador ist offline
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Seitdem bei mir einmal ein anderer Verkehrsteilnehmer auf der BAB im Heck
"geparkt" hat sehe ich das nun mal so.

Und dazu stehe ich
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Grüße

Hartmut
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