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#1
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Seit gestern bin ich im Besitz des österreichischen Schiffsführerpatentes bis 10 m für Wasserstraßen und sonstige Binnengewässer.
Freu.... |
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#3
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Herzlichen Glückwunsch, nur erklär mir mal bitte was du jetzt mehr darfst.
![]() 10 m vom Ufer weg fahren? 10 m tiefe und/oder breite Gewässer befahren? 10 m hohe Wellen bezwingen? ![]() ... Ich habe echt keine Ahnung und befürchte, man merkt's.
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Gruß Michael ![]() Woher soll ich wissen, was ich denke, wenn ich nicht gehört habe, was ich sage?
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu misch für den nützlichen Beitrag: | ||
petzeler (31.10.2010) | ||
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#4
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das östereichische binnenpatent (Wasserstrassen und sonstige binnengewässer, d.s. seen und flüsse) ist in seiner ersten stufe mit 10 meter bootslänge (rumpflänge) begrenzt. darüber hinaus wirds extrem aufwendig. d.h. du kannst grundsätzlich davon ausgehen, dass so ziemlich alle schlauchbootfahrer in österreich mit diesem patent unterwegs sind.
begrenzt mit 10 meter, 12 personen und eigentlich nicht gewerblich genutzt. betonung liegt auf eigentlch soll heißen, du darfst damit gewerblich wasserskiläufer ziehen oder wasseretaxi spielen.
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lg bernhard Wenn du ein Schiff bauen willst, dann schicke deine Männer nicht Holz zu holen sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem Meer |
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#6
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Hallo Peter,
auch von mir herzlichen Glückwunsch.
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu detti für den nützlichen Beitrag: | ||
petzeler (31.10.2010) | ||
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