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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #421  
Alt 06.06.2012, 09:26
norweger
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Zitat:
Zitat von Frank T. Beitrag anzeigen
Aber es gibt ja auch genügend Personen mit genügend Selbstbewusstsein, die alles mal eben locker machen. Können wir dann in der Zeitung von lesen
Liegt aber auch vielleicht an der Dummheit und Trægheit des deutschen Michels....
Wenn man Interesse an einer neuen Sache hat,beschæftigt man sich doch eigentlich im Vorfeld damit ?! Warum beschæftigen sich einige,sowie du zum Beispiel, erst mit der Materie,wenn sie dafuer viel Geld bezahlen,sprich den Fuehrerschein machen (muessen) ?
Ich bin seit 30 Jahren auf dem Wasser mit eignem Boot......ohne Schein und hier in der Bootsnation Norwegen sind es 100 000de auch ,ohne das die Zeitungen mit Schreckensnachrichten ueberquellen....

Ein Schein hat befæhigt lange noch kein Kønnen...
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Folgende 7 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag:
bensez (13.06.2012), conferio (06.06.2012), Dieter TD (13.06.2012), Herbert (09.06.2012), Onkel POM (06.06.2012), Shelm (06.06.2012), tlaki (06.06.2012)
  #422  
Alt 08.06.2012, 17:41
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Joerg Joerg ist offline
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Habe gerade eine Antwort bekommen, auf meine Frage, wie der Stand

der Dinge im Moment ist :

Zitat:
Sehr geehrter Herr Schultz,

vielen Dank für Ihre Mail-Anfrage vom 29. Mai 2012. Gern teile ich Ihnen den gegenwärtigen Sachstand mit.

Eine verbindliche Neu-Regelung für das führerscheinfreie Fahren von Sportfahrzeugen gibt es noch nicht. Die vom Bundestag beschlossene Aufforderung an die Bundesregierung, die Führerscheinfreigrenze zu erhöhen (BT-Beschluss "Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt") wird derzeit im BMVBS geprüft. Genauere Angaben über Inhalt, Auswirkungen und Inkrafttreten einer Neuregelung können noch nicht veröffentlicht werden. Bis dahin bleibt es bei der gegenwärtigen Regelung, wonach Sportboote mit einer Motorisierung bis zu 3,68 kW führerscheinfrei geführt werden können.

Ich hoffe, ich kann Ihnen mit dieser Information weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Katja Schulz


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de


>>> <redaktion.bmvbs@init.de> 29.05.2012 16:02 >>>

Anrede: Herr
Vorname: Jörg
Zuname: S...
Straße und Nr.: S.....
PLZ: 13591
Ort: Berlin
Email: schultz@reifendienst-m....
Betreff: Wasserstraßen, Schifffahrt
Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren,

würden Sie mir bitte mitteilen, wann die neue Führerscheingrenze von 15 PS Motoren in Kraft treten wird ? Es herrscht im Moment eine große Verunsicherung und es gibt viele Spekulationen zu diesem Thema.

Ich danke recht herzlich

MfG J. Schultz
Zustimmung Datenschutz: Ja


^

Kurz gesagt, es gibt nichts neues zu berichten
__________________
netten Gruß aus Berlin,

Jörg



"Auch Müll im Kopf ist Umweltverschmutzung."

von Ulrich Wickert
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Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu Joerg für den nützlichen Beitrag:
BRT (08.06.2012), ragbar (09.06.2012), Shelm (08.06.2012), Vaalser (08.06.2012), Wolfgang (08.06.2012)
  #423  
Alt 12.06.2012, 23:55
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Shelm Shelm ist offline
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So hier gibt es nun die Antwort vom 15. 05. 2012 auf die kleine Anfrage vom 25. 04. 2012.
Hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/096/1709641.pdf

oder falls dort irgendwann weg nun auch hier bei picr :



Leider wird nur in der PDF auch die sehr interessante Unfallstatistik für Brandenburg ordentlich dargestellt.

Hier die Textversion:
elektronische Vorab-Fassung*

Deutscher Bundestag Drucksache 17/9641
17. Wahlperiode 15. 05. 2012
Seite 1, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 10. Mai 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.


Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol,
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9442 –
Geplante Neuregelung für Sportbootführerscheine und Charterscheine
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben die Bundesregierung im
Antrag „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ (Bundestagsdrucksache
17/7937) unter anderem aufgefordert, die Regelungen für die Sportbootführerscheine
im Hinblick auf eine Anhebung der Grenze für die Führerscheinpflicht
auf 11,4 kW (15 PS) zu ändern sowie die Gebiete für die Charterscheinregelung
auszuweiten.
In einer Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
des Deutschen Bundestages wurden seitens der eingeladenen Sachverständigen,
vor allem in Bezug auf die genannten Forderungen, erhebliche Bedenken
geäußert. So hat die Wasserschutzpolizei Brandenburg – in Abstimmung mit
den Wasserschutzpolizeien der anderen Länder – eine Anhebung der PS-Zahl
für die Führerscheinpflicht allenfalls in Kombination mit der Einführung eines
Mindestalters und einer Versicherungs- sowie Kennzeichnungspflicht befürwortet.
Auch die Ausdehnung der Gebiete für die Charterscheinregelung auf
die Ostsee und Binnenwasserstraßen mit gewerblichem Verkehr wurde wegen
der erhöhten Anforderung an Schiffsführer mehrheitlich abgelehnt.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sowie mehrere Wassersportspitzenverbände
haben sich im Rahmen der Anhörung ebenfalls kritisch zu
der geplanten Neuregelung geäußert und befürchtet, dass eine Anhebung der
Grenze für die Führerscheinpflicht auf 11,4 kW (15 PS) erhebliche Auswirkungen
auf den Wassersport und Wassertourismus haben wird. Sollten künftig
deutlich schnellere und schwerere Boote ohne Führerschein gefahren werden,
so wäre der nichtmotorisierteWassersport der Gefahr ausgesetzt, auf mehr ungeübte
Bootsführer zu treffen, die die grundlegenden Verhaltensregeln auf
dem Wasser nicht beherrschen.
Trotz der Bedenken der Sachverständigen wurde der Antrag auf Bundestagsdrucksache
17/8482 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
am 26. Januar 2012 beschlossen. Dem Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung obliegt nunmehr die Änderung der für die Sportbootschifffahrt
geltenden Verordnungen.
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.
elektronische Vorab-Fassung*
Korrektur
Korrektur
Drucksache 17/9641 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seite 2, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
1. Welche Verordnungen und Gesetze werden im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) derzeit im Einzelnen überarbeitet,
um die im Antrag „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ auf
Bundestagsdrucksache 17/7937 enthaltenen Forderungen umzusetzen?
Neben den beiden Sportbootführerscheinverordnungen See und Binnen sind
das die See-Sportbootverordnung, die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
sowie die Binnenschifferpatentverordnung.
2. Welche Änderungen sind im Einzelnen geplant?
Die Prüfung zur Umsetzung der angesprochenen Forderung des Deutschen
Bundestages nach Anhebung der Führerscheinfreigrenze läuft noch. Es liegt ein
Verordnungsentwurf vor, der sich in der Abstimmung befindet. Zur Ausweitung
der Charterscheinregelung siehe die Antwort zu Frage 7.
3. Wann sollen die geplanten Änderungen in Kraft treten?
Es ist angestrebt, die Änderungen im Führerscheinrecht noch in dieser Wassersportsaison
in Kraft treten zu lassen.

4. Wie gedenkt die Bundesregierung, den in der Anhörung geäußerten Bedenken
der Sachverständigen Rechnung zu tragen?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
nimmt die geäußerten Bedenken ernst. Sollten aufgrund der anstehenden Änderungen
tatsächlich negative Auswirkungen in Bezug auf die Unfallhäufigkeit
und -schwere festzustellen sein, wird das BMVBS die entsprechenden Konsequenzen
ziehen.
5. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erhöhung der PS-Zahl für die Führerscheinpflicht
mit der Einführung eines Mindestalters oder einer Versicherungs-
und/oder Kennzeichnungspflicht für Sportboote zu kombinieren?
In der Binnenschifffahrt existiert aufgrund der Vorgaben der Binnenschifffahrtsstraßen-
Ordnung sowie der Polizeiverordnungen für Rhein, Mosel und
Donau bereits gegenwärtig für Rudergänger ein Mindestalter von 16 Jahren.
Hieran soll festgehalten werden. Die Regelungen im Seebereich sollen hieran
angeglichen werden. Eine Versicherungspflicht wird nicht eingeführt. Die
Regelungen zur Kennzeichnungspflicht werden vorerst nicht geändert.
6. Wenn nein, warum nicht?
Im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“
geäußerte Forderungen nach Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung
in der Sportschifffahrt werden nicht umgesetzt. Dem
BMVBS liegen keine Angaben darüber vor, dass eine fehlende Haftpflichtversicherung
in der Vergangenheit die Schadensregulierung bei Unfällen in der
Sportschifffahrt verhindert hätte. Darüber hinaus würde eine gesetzlich angeordnete
Versicherungspflicht für Bootseigner bzw. Schiffsführer von Sportelektronische
Vorab-Fassung*
Korrektur
Korrektur
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9641
Seite 3, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
booten eine Ungleichbehandlung gegenüber der Berufsschifffahrt bedeuten.
Dort existiert derzeit keine Versicherungspflicht1.
Das BMVBS strebt an, künftig die Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von
Sportbooten zu vereinheitlichen, um Unterschiede im See- und Binnenbereich
zu beseitigen und eine anwenderfreundlichere Regelung zu schaffen.
7. Auf welche konkreten Reviere und Wasserstraßen soll die Charterscheinregelung
ausgedehnt werden?
Die Charterscheinregelung soll für den Binnenbereich als nächstes ausgedehnt
werden auf die/den
Oranienburger Kanal von km 21,01 bis km 28,77,
Oranienburger Havel von km 0,13 bis km 3,91
(beide Wasserstraßen gehören zur Havel-Oder-Wasserstraße),
Peene (nunmehr Gesamtstrecke von km 2,50 bis km 98,16; bisher galt die Regelung
nur von km 2,50 bis km 34,9 bzw. bis km 98,16 für Inhaber des Sportbootführerscheins-
See),
Saale von km 20,00 bis km 89,20 (damit fast die komplette Saale, nur der Bereich
von km 115,22 bis km 124,16 fallen weiterhin nicht unter die Regelung),
Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von km 45,11 bis km 130,16 und
die komplette Hohennauener Wasserstraße.
Inwiefern die Charterscheinregelung auf Seeschifffahrtsstraßen ausgeweitet
werden kann, bedarf noch weiterer Prüfung.
8. Wie hoch ist der gewerbliche Schiffsverkehr auf diesen Wasserstraßen bezogen
auf die Anzahl der Schiffe und Tonnage pro Jahr?
Bei den Wasserstraßen(-abschnitten), auf die die Charterscheinregelung ausgedehnt
werden soll, handelt es sich um Wasserstraßen ohne bzw. ohne nennenswerten
Güterverkehr. Auf diesen Wasserstraßen ist auch nicht mit relevanten
Zuwächsen des Güterverkehrs zu rechnen, zumal die Infrastruktur nur den Verkehr
kleiner Fahrzeuge, mit geringem Tiefgang zulässt. Dies gilt insbesondere
für den Oranienburger Kanal, die Oranienburger Havel sowie die Hohennauer
Wasserstraße. Auf der Peene, der Saale und der SOW findet Güterverkehr in
sehr geringem Umfang statt. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts wurde
auf der Peene im Jahr 2010 rd. 10 000 t und auf der Saale rd. 8 000 t transportiert.
Auf dem relevanten Abschnitt der SOW zwischen Kersdorf und Eisenhüttenstatt
wurden nach der Schleusenstatistik zwischen 97 000 t (Kersdorf) und
40 000 t (Eisenhüttenstadt) transportiert. Die Prognose bis 2025 geht für die
drei letztgenannten Wasserstraßen von ungefähr gleichen Güterzahlen aus.
9. Welche Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des gewerblichen Schiffsverkehrs
liegen dem BMVBS für diese Wasserstraßen vor?
Siehe die Antwort zu Frage 8.
1 Im Rahmen der Umsetzung europäischer Vorgaben wird künftig im Seebereich eine Versicherungspflicht
für Seeschiffe ab 300 BRZ (Bruttoraumzahl) eingeführt für sog. Seeschäden; für Seeschiffe, die
für mehr als zwölf Fahrgäste zugelassen sind, ist ebenfalls eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung
von Personenschäden geplant. Die Sportschifffahrt ist hiervon im Regelfall nicht betroffen.
elektronische Vorab-Fassung*
Korrektur
Korrektur
Drucksache 17/9641 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seite 4, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
10. Auf welchen Bundeswasserstraßen werden weniger als 0,5 Millionen
Tonnen Güterverkehr pro Jahr befördert?
Eine nach dem Güterverkehrsaufkommen sortierte Wasserstraßenübersicht
liegt nicht vor. Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass in den für
den Sportbootverkehr relevanten Revieren auf Wasserstraßen der Klasse III
(= für kleinere Binnenschiffstypen geeignet) und darunter nur in sehr geringem
Umfang Güterverkehr stattfindet. In jedem Fall liegt er deutlich unterhalb eines
Gütertransports von 0,5 Mio. Tonnen Güterverkehr pro Jahr, i. d. R. sogar deutlich
unter 0,1 Mio. Tonnen pro Jahr.
11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die erwarteten Zuwächse in der
Sportbootschifffahrt durch die neuen Regelungen für Sportbootführerscheine?
Die Folgen der Wirtschaftskrise, der bereits in der Freizeitschifffahrt spürbare
demographische Wandel (das Durchschnittsalter der Bootseigner liegt bei
56 Jahren) sowie konkurrierende Freizeitangebote haben die Sportschifffahrt in
den letzten Jahren beeinflusst. Inwiefern daher Zuwächse zu erzielen sind,
bleibt abzuwarten.
12. Wie wird die Bundesregierung im Falle eines erhöhten Sportbootaufkommens
den daraus resultierenden Gefahren für Schutzgebiete entgegentreten?
Der Erlass von Befahrensregelungen zum Schutz von Flora und Fauna ist bereits
gegenwärtig ein geeignetes Mittel, um Gefährdungen der Schutzgebiete
angemessen zu begegnen.
13. Welche Auswirkungen auf den Wassersport und den Wassertourismus erwartet
die Bundesregierung nach Inkrafttreten der geplanten Änderung
der Verordnung?
Die Motoren- und Bootsbauerbranchen werden sich aller Voraussicht nach auf
die Neuerung in Bezug auf die Führerscheinfreigrenze einstellen. Hierdurch
wird sich ein neues Marktsegment eröffnen. Sollte es zu einem wassertouristischen
Zuwachs kommen, dürfte hiervon in erster Linie die Charterbranche profitieren.
Mittelbar positiv dürfte sich ein Zuwachs im Charterbereich auch auf
das Gaststätten- und Hotelgewerbe an den wassertouristisch interessanten Regionen
an Nord- und Ostsee bzw. Brandenburg auswirken.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung, für Wasserfahrzeuge, die ohne Führerschein
gefahren werden dürfen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung einzuführen,
und wie hoch soll diese sein?
Derzeit ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h geplant.

15. Wie hoch ist bundesweit der Anteil der Bundeswasserstraßen, für die eine
Geschwindigkeitsbegrenzung gilt?
Wie hoch ist daran der jeweils bundesweite Anteil für Bundeswasserstraßen,
auf denen eine Beschränkung
a) von 12 km/h oder weniger,
elektronische Vorab-Fassung*
Korrektur
Korrektur
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9641
Seite 5, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
b) zwischen mehr als 12 km/h und 20 km/h,
c) zwischen mehr als 20 km/h und 25 km/h
gilt?
Grundsätzlich ist auf den Seeschifffahrtsstraßen immer mit einer sicheren Geschwindigkeit
zu fahren, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden. Konkrete
lokal begrenzte Geschwindigkeitbegrenzungen auf einzelnen Abschnitten von
Seeschifffahrtsstraßen ergeben sich aufgrund der Bekanntmachungen der
Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nord bzw. Nordwest auf folgenden
Seeschifffahrtsstraßen:
• Peenestrom (18,5 km/h),
• Ostansteuerung Stralsund (zwischen 8 km/h und 18,5 km/h),
• Nordansteuerung Stralsund (zwischen 8 und 18,5 km/h),
• Warnow (12 km/h), Trave (zwischen 8 und 15 km/h),
• Neustädter Bucht (15 km/h),
• Kieler Förde (zwischen 10 und 18,5 km/h),
• NOK (zwischen 12 und 15 km/h),
• verschiedene Nebenfahrwasser der Elbe (mehrheitlich 8 km/h),
• Hunte 10 km/h,
• Lesum, zwischen dem Sperrwerk und der Einmündung von Hamme und
Wümme 12 km/h,
• Wümme 8 km/h.
In den küstennahen Gewässern existieren grundsätzlich keine Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Der Anteil der Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung
für Kleinfahrzeuge von bis zu 12 km/h besteht, beträgt
rund 40 Prozent. Der Anteil der Bundeswasserstraßen, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung
für Kleinfahrzeuge von 12 km/h bis zu 20 km/h besteht,
beträgt rund 19 Prozent. Der Anteil der Bundeswasserstraßen, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung
für Kleinfahrzeuge von mehr als 20 km/h bis zu
25 km/h besteht, kann nicht benannt werden. Eine Geschwindigkeit von bis zu
25 km/h ist lediglich auf einem See oder einer seeartigen Erweiterung außerhalb
des ufernahen Schutzstreifens (= eine 100 m breite parallel zur Uferlinie
verlaufende Wasserfläche) mit jeweils einer Gewässerbreite von mehr als
250 m zugelassen. Teilweise sind bestimmte Seen oder seeartige Erweiterungen
ausgenommen. Die Seen und seeartigen Erweiterungen sind darüber hinaus bereits
in dem Anteil der Bundeswasserstraßen enthalten, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung
für Kleinfahrzeuge von bis zu 12 km/h besteht.
16. Welche Zahlen aus den letzten zehn Jahren liegen der Bundesregierung
über festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen durch Sportboote vor?
Dem BMVBS liegen Quartalsberichte einzelner Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen
vor, die sich jeweils auf die Tätigkeitsberichte der örtlich zuständigen
Wasser- und Schifffahrtspolizei (WSP) beziehen. Die Tätigkeitsberichte
geben einen statistischen Überblick über sämtliche Einsätze und Maßnahmen,
die von den jeweiligen WSPen im Berichtszeitraum im Rahmen ihrer Aufgaben
durchgeführt wurden. Sie führen sämtliche Kontrollen, Beanstandungen nach
dem Ordnungswidrigkeitenrecht, Straftaten, Unfälle und sonstige Maßnahmen
auf. Eine Unterscheidung der jeweiligen Verstöße bzw. der Verursacher wird
elektronische Vorab-Fassung*
Korrektur
Korrektur
Drucksache 17/9641 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seite 6, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
nicht vorgenommen. Eine Auswertung anhand der geforderten Kriterien ist somit
nicht möglich.
17. Wie hoch ist der Anteil der führerscheinfreien Boote an den festgestellten
Geschwindigkeitsübertretungen bezogen auf die letzten zehn Jahre?
Siehe die Antwort zu Frage 16. Es liegen keine statistischen Auswertungen
über festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. dem Anteil der führerscheinfreien
Sportboote an festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen
vor.
18. Wie viele Unfälle wurden von der Wasser- und Schifffahrtspolizei in den
letzten zehn Jahren jeweils jährlich registriert, an denen Sportboote oder
Charterboote beteiligt waren?
Wie viele der registrierten Unfälle ereigneten sich davon jeweils im Bereich
von Schleusen?
Es liegen keine generellen statistischen Auswertungen über Sportbootunfälle
vor. Lediglich das Land Brandenburg führt eine gesonderte Statistik über Unfälle
mit Charterbooten und/oder Sportbooten. Insgesamt ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich
des Landes Brandenburg von 2003 bis 2011 – soweit polizeilich
bekannt – 325 Unfälle mit Charterbooten. Davon besaßen in 108 Fällen die Unfallbeteiligten
keinen Sportbootführerschein (vgl. § 9 der Binnenschifffahrt-
Sportbootvermietungsverordnung). Im Jahr 2011 wurden erstmalig Schiffsunfälle
statistisch erfasst für Unfälle mit führerscheinfrei zu führenden Sportbooten,
da die Motorisierung bei maximal 5 PS lag. Die gesamte Entwicklung
von Sportbootunfällen im Land Brandenburg liegt als Anlage bei.
19. Welchen Sachstand hat die geplante Einrichtung einer zentralen Unfalldatenbank
für die nach Bootstypen differenzierte Erfassung von Unfällen?
Der Referentenentwurf des Schiffsunfalldatenbankgesetzes wird zur Klärung
von Einzelfragen zurzeit noch zwischen den betroffenen Ressorts abgestimmt.
Inhaltlich werden nach derzeitigen Planungen im künftigen Unfallerfassungsbogen
erstmalig auch reine Sportbootunfälle im See- und Binnenbereich erfasst.
Dort soll u. a. auch festgehalten werden, ob eine Fahrerlaubnis erforderlich
ist oder nicht und welche Unfallursachen vermutet werden.
20. Wie gedenkt die Bundesregierung, der durch die Änderung der Regelungen
für Sportbootführerscheine zu erwartenden weiteren Zunahme von
Gefahrensituationen für Nutzer von nichtmotorisierten Sportbooten
Rechnung zu tragen?
Die derzeit geplanten Änderungen der Sportbootführerscheinregelungen zielen
darauf ab, gerade keine erhöhten Gefahrensituationen zu verursachen.
elektronische Vorab-Fassung*
Korrektur
Korrektur
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9641
Seite 7, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
2011 wurden erstmal Sportfahrzeuge welche vermietet werden, wo auf Grund der Motorisierung
generell kein Führschein (unter 5 PS) benötigt wird erfasst
elektronische Vorab-Fassung*
Korrektur
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Drucksache 17/9641 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seite 8, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
Unfallentwicklung im Zuständigkeitsbereich der WSP Land Brandenburg im Sportbootbereich
Von 2003 bis 2011
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
141 144 82 120 117 68 162 123 139


Also wird es wohl schon zu den 15 PS Schein frei kommen, welche aber dann auf 20 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt werden.
(Was bisher mögliches Wasserski fahren (für Leichtgewichtige) mit 5 PS, dann leider auch unmöglich macht.)


Und soll wohl anscheinend doch noch dieses Jahr durch kommen...
__________________
Gruss Benny


Geändert von Shelm (13.06.2012 um 00:03 Uhr)
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BRT (13.06.2012), detti (13.06.2012), Dieter TD (13.06.2012), Fornika (13.06.2012), Grazy (13.06.2012), Jip (13.06.2012), skippy66 (13.06.2012), tlaki (13.06.2012)
  #424  
Alt 13.06.2012, 08:28
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Zitat:
Lediglich das Land Brandenburg führt eine gesonderte Statistik über Unfälle
mit Charterbooten und/oder Sportbooten. Insgesamt ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich
des Landes Brandenburg von 2003 bis 2011 – soweit polizeilich
bekannt – 325 Unfälle mit Charterbooten. Davon besaßen in 108 Fällen die Unfallbeteiligten
keinen Sportbootführerschein.
Zitat ende.

108 Fälle ohne SBF zu 217 Fälle mit SBF. Da fragt man sich
von wem geht die größere "Gefahr" aus?
__________________
Grüße aus dem Bergischen Land Thomas.

Bei uns im Bergischen regnet es
oder die Glocken läuten.
Wenn beides zusammen kommt ist Sonntag
.
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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu tlaki für den nützlichen Beitrag:
Herbert (14.06.2012), Shelm (13.06.2012)
  #425  
Alt 13.06.2012, 09:20
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Oh, das ist ja eine super Statistik. Was allerdings, wenn die 108 ohne FS, 100% aller ohne FS ensprechen und die 217 lediglisch 5% die einen besitzen?

Also so eine bescheuerte Statistik. Das ist ja wie, Frauen wären die besseren Autofahrer.
__________________
Mfg Thomas

Wohnen im Dreiländereck, das Beste aus 3 Ländern. Fritten aus Belgien, Bier aus Deutschland und Frikandeln aus Holland, äh den Niederlanden.

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  #426  
Alt 13.06.2012, 09:24
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Zitat:
Zitat von Shelm Beitrag anzeigen
Also wird es wohl schon zu den 15 PS Schein frei kommen, welche aber dann auf 20 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt werden.
(Was bisher mögliches Wasserski fahren (für Leichtgewichtige) mit 5 PS, dann leider auch unmöglich macht.)
Tja, das war es dann wohl mit schnell mal zum Angeln gegen den Strom auf der Elbe.

Wenn ich es unter meinen persönlichen Bedingungen anschaue, bringt die geplante neue Regelung damit für mich gar nichts. Jedenfalls auf den Schlauchbootsektor bezogen.

Mit den 5 PS und voll geworfenen Boot kann ich sinnvoll mit ca. 8 bis 9 km/h fahren. Es geht auch ein wenig schneller, aber das ist pure Spritverschwendung. Rein praktisch sind es auf die Oder bezogen 11 zu Tal und 5 bergauf. Auch 15 PS ändern daran nichts, denn Gleitfahrt unterhalb 20 km/h wird ein Problem. Das Boot liegt dabei sehr bescheiden im Wasser. Leer (also nur ich, bißchen Angelzeugs und die Elbe) komme ich schon mit 5 PS auf knapp unter 30 km/h, unterhalb 22, 23 km/h liegt das Boot absolut bescheuert und teils sehr schlecht steuerbar im Wasser.

Mal schnell mit meinen 5 PS an einem Sonntagnachmittag nach Usti kann ich dann wohl vergessen. Zumal es ja auch noch auf die Formulierung im Gesetzestext ankommt. Darf ich nur nicht schneller als 20 fahren oder darf das Boot 20 technisch nicht überschreiten? Im letzteren Falle dürfte ich dann auch mit den 5 PS generell nicht mehr fahren! Das wäre ein echter Fortschritt!

Sinn macht die Neuregelung im Seebereich auf Segelbooten (Flautenschieber) wegen der Sicherheitsreserve (8 PS möglich, die aber auch ausreichend sind) und im Bereich kleiner Verdränger. Und natürlich im Kommerz. Ich jedenfalls sehe diesen Neuregelungen heute eher mit Sorge entgegen.

Gruß

Dieter
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  #427  
Alt 13.06.2012, 17:41
-Steini- -Steini- ist offline
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Wenn die 20 km/h Grenze in Kraft treten würde, wären ja extrem viele Leute davon betroffen. Nehmen wir an das Boot darf, bis zu einer Leistung von 15PS (d.h. dann führerscheinfrei), nicht schneller als 20 km/h laufen. Nun schaffen ja sehr viele Boote auch mit 5 PS bei Gleitfahrt schon mehr als diese 20 km/h! Und das mit kleinen und auch größeren Schlauchbooten. In meinem Fall fahre ich mit dem 110 kg 3,40 m GFK-Boot und 5PS ja auch ca. 28 km/h. Das würde bedeuten, ich muss einen Schein machen, um damit herumzutuckern?
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  #428  
Alt 13.06.2012, 17:48
Dieter TD Dieter TD ist offline
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Zitat:
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Das würde bedeuten, ich muss einen Schein machen, um damit herumzutuckern?
Genau das heißt es Steini. Für mich ist das dann das Ende mit dem Schlauchboot.

Gruß

Dieter
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  #429  
Alt 13.06.2012, 17:52
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....bin ich froh,das ich nicht mehr in D lebe .... Ueber solche unnuetzen Dinge muss ich mir keinen Kopf machen....
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Dieter TD (13.06.2012)
  #430  
Alt 13.06.2012, 17:59
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Zitat:
Zitat von norweger Beitrag anzeigen
....bin ich froh,das ich nicht mehr in D lebe .... Ueber solche unnuetzen Dinge muss ich mir keinen Kopf machen....
Ich hab noch sieben Jahre, bis ich diesen Zustand erreiche...

Gruß

Dieter
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  #431  
Alt 13.06.2012, 18:04
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Dieter,dann ærger Dich nicht...... Die Jæhrchen verfliegen,die kriegst Du auch noch rum.Bis dahin kannst du ja dein Knie hegen und pflegen.
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Dieter TD (13.06.2012)
  #432  
Alt 01.07.2012, 09:37
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Neues aus der Gerüchteküche.

http://www.nordkurier.de/cmlink/nord...itane-1.451077
__________________
Grüße aus dem Bergischen Land Thomas.

Bei uns im Bergischen regnet es
oder die Glocken läuten.
Wenn beides zusammen kommt ist Sonntag
.
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  #433  
Alt 01.07.2012, 09:55
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In dem Fall wäre ich für eine besondere Kennzeichnung der Boote, deren Bootsführer keinen SBF hat (und wo auch keine SBF-Inhaber an Bord ist).

Wie wäre es, wenn diese Boote an Back- und Steuerbord jeweils zwei Ballonfender in Farbumkehrung zum Rumpf bzw.Schlauch, mit einem Durchmesser von mind. 50 cm (je nach Bootsgröße acuh darüber) führen müssten. Ständig draussen, versteht sich.


Der schwarze Humor zum Sonntag.
__________________
Viele Grüße

Sascha
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Alt 01.07.2012, 10:27
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Tauchermeister Tauchermeister ist offline
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Cool

Nachricht von NTV vom 01.07.2012....

http://www.n-tv.de/panorama/Sportboo...le6620711.html

LG Peter
__________________
Viele Grüße Peter.............
"Auf Dauer hilft nur Power"
BWA 23 Evolution mit Honda 225 PS
an Jeep Grand Cherokee Overland 3,0 V6 mit 250 PS
oder an Hyundai Santa Fe 2,2 cdi mit 155 PS
oder an TEC Rotec 722 G TI IVECO 3.0 ltr. mit 177 PS

tagsüber zum arbeiten RIB 6,76 m mit 200 PS Honda
das hängt auf der Straße
an Volkswagen Amarok 2,0 mit 180 PS
oder an Mercedes Benz Unimog 5023 5,1 R4 mit 231 PS
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Alt 01.07.2012, 16:13
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Zitat:
Zitat von Tauchermeister Beitrag anzeigen
Nachricht von NTV vom 01.07.2012....

http://www.n-tv.de/panorama/Sportboo...le6620711.html
Die schreiben dort aber teils Blödsinn. (mit 18 auf Wasser)

Ab 16 Jahren konnte man doch bisher auch schon der SBF machen.
(Also auch mit 5 PS und 16 Jahren ohne Schein fahren.)

Das nenne ich mal wieder hochqualitativen Journalismus.
__________________
Gruss Benny

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Tauchermeister (01.07.2012)
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