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| Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen |
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#1
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Habe ich gerade gesehen, dass die ersten Einschränkungen da sind.
Direktion ZA-Wasserschutzpolizei Zitat Anfang: ÄNDERUNG IN KRAFT!!! !!! NEU !!! Anhebung der Führerscheinfreigrenze bei Sportbooten !!! NEU !!! Die Sportbootführerscheinverordnung–Binnen wurde geändert! Auf Binnenwasserstraßen, dürfen Bootsführer ab 16 Jahren Sportboote bis 15 PS (11,03 Kilowatt) ohne Fahrerlaubnis führen, sofern das Boot weniger als 15 Meter lang ist (ausgenommen auf dem Rhein). ACHTUNG: Auf der Spree-Oder-Wasserstraße vom Kanzleramtssteg (km 14,10) bis zur Oberbaumbrücke (km 20,70) - einschließlich des Spreekanals – ist das Führen eines Sportbootes verboten, sofern man nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist! Diese Regelung gilt unabhängig von der Führerscheinfreigrenze! Zitat Ende. |
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#2
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damit wirds richtig schön unübersichtlich. alle paar kilometer gibts dann andere beschränkungen.
war der bereich, um den es da geht, früher ganz normal befahrbar? also bis 5ps führerscheinfrei? dann wär das jetzt ja eine deutliche verschärfung der führerscheinregeln dort. lg martin |
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#3
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Die Strecke war immer ab 5 PS. Also mit Führerschein.
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu detti für den nützlichen Beitrag: | ||
goeberl (21.10.2012) | ||
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#4
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Ich bin mir sicher, DAS war erst der Anfang...
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Viele Grüße aus Wilhelmshaven - Wolf |
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#5
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Wenn die Berliner Ausflugsdampfer abends immer ein paar 15 PSer am Kiel haben,
![]() kommen durchaus noch ein paar Regelungen. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu detti für den nützlichen Beitrag: | ||
Reblaus_01 (22.10.2012) | ||
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#6
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Hallo Detlev,
ist ja nicht so mein Revier, aber heißt das jetzt nicht im Umkehrschluß, wenn ich einen Schein habe, darf ich auch mit 3PS dort fahren ? Weil von einer Mindestmotorleistung ist ja hier nicht mehr die Rede
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Viele Grüße von unterwegs Wolfgang |
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#7
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Zitat:
![]() Na Endlich haben Die das mal auf die Reihe bekommen die Sonderregelung Kanzleramt zu ändern. (Da werden doch nicht etwa meine Mails an die WSV und bmvbs neulich mit Schuld dran gewesen sein? ![]() )Problem war dort bisher nämlich, das alle mit Führerschein und "nur" einem 5PS (oder weniger) Antrieb auch nicht durchfahren durften. ![]() (Diese Strecke ist die kürzere Ost-West Verbindung in Berlin) Hatte die Jungs vom Amt mal ein bissel genervt, was das Ganze soll und was mit der neuen 15PS Regel dort nun zu erwarten ist. Also ob es bei der Sicherheit in diesem Streckenabschnitt - um eine Frage der technische Mindestvoraussetzungen (Motorleistung Manövrierfähigkeit, Mindestgeschwindigkeit usw.) geht? - oder ob es eine Frage der Mindestkenntnisse des Bootsführers (Vorfahrtsregeln) ist? Da schein ja irgendwo im Amt doch mal jemand drüber nachgedacht zu haben.
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Gruss Benny
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#8
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Guten morgen ,Allerseits !
Vielleicht hat das auch ein Müh mit Mehrarbeit der Schutzorgane und dem Aspekt:Sicherheit ! zu tun. Um so weniger Kleinere Boote da lang fahren um so weniger Bammel muss man ums Kanzleramt und diese 6,6km Strecken haben. Gründe gibts doch immer für Sonderregelungen,oder ? Und wie manche Beamte ticken, kann man Nie wissen ???? ![]() lg alfons und guten Start in die Woche
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#9
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Haste keinen Schein,
biste meist ein armes Schwein. Na ja, ist mir wurscht, wo doch nicht mit 15 PS ohne Schein gefahren werden darf. Gruß Erch |
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#10
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Wir waren vor 4 Jahren in Potsdamm , da durfte man noch nicht mal mit 5 PS in der Stadt-Gegend rumfahren.Hab sogar gehört dass man dort für Surfbord mit mehr als 3m² Segelfläche eine Bescheinigung braucht.
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immer ne handbreit wasser unterm kiel grüße von Olli |
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#11
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Zitat:
Hallo Wolfgang, eine berechtigte Frage. Vorher mussten die Boote mind. 5 PS haben wegen dem Führerschein. Ob es jetzt mit weniger PS erlaubt ist glaube ich kaum, ich weiss es aber nicht. Wenn ich eine Info finde, schreibe ich sie in den Thread mit rein. Aber so wie man es heraus liest, hast du natürlich Recht. |
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#12
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Zitat:
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Viele Grüße von unterwegs Wolfgang |
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detti (22.10.2012) | ||
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#13
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Zitat:
Da es aber noch einige andere Sachen zu klären gibt, werde ich die Woche mal mit dem Herrn von der WSV telefonieren. Dann kann ich ja dieses Thema noch mal genau mit Ihm besprechen. ![]() Seine Antwort poste ich dann hier. So wie ich das lese, gilt die neue Regelung jetzt unabhängig von der Antriebsleistung.
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Gruss Benny
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detti (22.10.2012), Reblaus_01 (22.10.2012) | ||
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