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Alt 16.10.2018, 11:28
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Heinz F Heinz F ist offline
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Zitat:
Zitat von Shelm Beitrag anzeigen

Die Berechnungsgrundlage ist immer der aktuelle Kaufpreis (Warenwert) aus dem Kaufvertrag.
Die Steuer wird vom Warenwert mit dem gültigen Steuersatz (19%) berechnet.
Moin Benny,
ist das wirklich der aktuelle Kaufpreis ?
Ist es nicht der Neupreis,sonst kann ich ein ein Boot kaufen und mir im Kaufvertrag bescheinigen lassen das ich 100 € bezahlt habe und zahle davon die 19%.
__________________
Gruß aus Norddeutschland
Heinz
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