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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 17.01.2007, 20:07
ast ast ist offline
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Standard Führerschein für Italien?

Ich bin Österreicher und habe das HR-Patent? Darf ich mit meinem Boot mit HR- und Österreichfahne in Italien fahren oder nicht? Wenn nein, welchen Schein brauch ich dafür (Aufwand und Kosten)?

Andreas
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  #2  
Alt 17.01.2007, 20:12
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Zitat:
Zitat von ast Beitrag anzeigen
Ich bin Österreicher und habe das HR-Patent? Darf ich mit meinem Boot mit HR- und Österreichfahne in Italien fahren oder nicht? Wenn nein, welchen Schein brauch ich dafür (Aufwand und Kosten)?

Andreas
die Antwort lautet schlicht und einfach - NEIN
das liegt aber nicht an den Fahnen, sondern am HR-Patent. Mit HR-Patent ausserhalb von HR dürfen nur Kroaten fahren.
Alle anderen brauchen das entsprechende gültige Patent ihres Heimatlandes. Ist genauso wie mit dem Autoführerschein. Hättest Du nur einen HR-Autoführerschein, dürftest auch nur in HR damit fahren. Da Du aber einen A-Führerschein hast und Österreicher bist, darfst Du mit Deinem A-Führerschein auf der ganzen Welt Auto fahren.

aber warum willst Du mit der HR-Fahne fahren ?


PS: wenn Du im Forum nach Patent, Führerschein ... suchst, kannst Du Tage mit lesen verbringen - aber, es läuft auf obige Zeilen raus
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Ferdi

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  #3  
Alt 18.01.2007, 16:25
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Standard Nein, nbicht schon wieder

Ach ja, bitte bitte keine Führerscheindiskusssion mehr. Schon gar nicht über das Kroatische Kaffeepatent.
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Gruß, Jürgen
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  #4  
Alt 18.01.2007, 18:01
ast ast ist offline
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Entschuldigung - das Thema ist mir aber wirklich sehr wichtig! Es gibt angeblich eine Möglichkeit das HR-Patent auf ein FB2-Patent umzuschreiben. Hat damit jemand Erfahrung? Ist diese "Umschreibung" amtlich?

Andreas
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  #5  
Alt 18.01.2007, 18:58
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Zitat:
Zitat von ast Beitrag anzeigen
Entschuldigung - das Thema ist mir aber wirklich sehr wichtig! Es gibt angeblich eine Möglichkeit das HR-Patent auf ein FB2-Patent umzuschreiben. Hat damit jemand Erfahrung? Ist diese "Umschreibung" amtlich?

Andreas

davon ist uns hier nix bekannt - bitte bemühe wirklich die Suche, dieses Thema wurde in den beiden Foren schon so oft bis zum Erbrechen durchgekaut, sodass keiner mehr Lust hat, darüber zu schreiben.
__________________
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Ferdi

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  #6  
Alt 18.01.2007, 22:42
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Zitat:
Zitat von ast Beitrag anzeigen
Es gibt angeblich eine Möglichkeit das HR-Patent auf ein FB2-Patent umzuschreiben. Hat damit jemand Erfahrung? Ist diese "Umschreibung" amtlich?
T´schuldige, aber das glaubst doch selber ned....

Da Du ja auch aus Graz bist, können wir uns ja mal bei einem Glaserl zusammensetzen und darüber plaudern...

Grüße,
Rainer
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  #7  
Alt 19.01.2007, 15:38
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@Ferdi
Ganz so ist es nicht.!!!!!
Es ist auch nicht mit den Autoführerscheinen zu vergleichen wo es internationale Regeln gibt im gegensatz zu den Sportbootscheinen.
also ist dieser Vergleich eher als Verkaufsargument der Bootsschulen zu sehen,
genau so wie die Versichungsdeckung.

Rechtlich gesehen bestimmt Italien ob du mit dem HR Patent fahren darfst
Da in einigen Staaten gar kein Schein erforderlich ist und Österreich zählt dazu würde man im Grunde gar keinen brauchen.
Das einzige was dir passieren kann ist das die Stunden / Tage bis die Behörden das feststellen du festsitzt mehr nicht.

Interessant zu diesem Thema auch der gerade laufende Beitrag in der Yachtrevue Scheinfrage handelt zwar ein Ösi mit D Patent aber die Spielregen sind auch beim HR Patent gleich.

Gut habe ich die Textzeile von KARL OTTO gefinden
Zitat:
das is nämlich das dilemma: AMTLICH is der österreichische schein schon (Seeschifffahrtsgesetz), nur VORGESCHRIEBEN is er nich!!!!!

rechtsverbindliche auskünfte sind daher immer abhängig vom jeweiligen nationalen recht.
und da könnt ma dann wahrscheinlich bände schreiben...
Das zeigt doch am besten das es meist nur das Nachgeplaudert wird was der MSVÖ und deren Schulen verbreiten. Oder hat einer von euch von denen etwas anderes gehört selbstverständlichist es auch klar das nach solchen Aussagen den Neulingen die Unsicherheit sehr belastet.

Umschreiben.

Ja das ist richtig die umschreibung gab und ? gibt es noch ??
Wer ein Yogo Patent hatte konnte es umschreiben lassen, stand/steht? auf der MSVÖ Seite.
ABER
Dabei handelte es sich um den Monar Motorist der vor 19?? gemacht wurde.
Ob das jetzt 1979 oder 89 war kann ich nicht genau sagen aber ich denke eher 1979
Den B HR Schein kann man genau so wenig umschreiben wie den SBF SEE
Da bei beiden Scheinen eine Riesen Unterschied in der Ausbildung besteht, ja auch beim SBF See ist das so

Da immer wieder neue zum bootssport kommen wird man diese Fragen immer wieder finden.

Für mich gibt es im moment nur 2 Personen den ich bei Scheinfragen vertraue
Das ist Karl Otto und Jürgen Straßburger vom Boote Magazin.
Beide haben das Thema Österreicher mit nicht Ösi Patenten am besten abgehandelt.
Bei Karl Otto könnte man den Eindruck gewinnen das er mit dem SVÖ etwas zu tun hat aber trotzdem neutral schreibt.
__________________
Gruß Herbert

Geändert von Herbert (19.01.2007 um 15:46 Uhr)
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  #8  
Alt 19.01.2007, 16:42
marcus marcus ist offline
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So ganz ist die Aussage nicht richtig, dass es egal ist, ob der Österreicher nen deutschen oder nen Kroatischen Schein hat, da Kroatien nicht in der EU ist.
Vergleich zum Auto FS:
EU schein muß nicht umgeschrieben werden (in Deutschland _österreich weiß ich nicht)
Nicht EU-Schein muß nach einem halben Jahr umgeschrieben werden, ggf. sogar mit neuer Prüfung sonst Fahren ohne Fahrerlaubnis

Aber es ist soviel darüber geschrieben worden - dass ich hier aufhöre um keine Diskussion anzufangen

mfg

Marcus
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  #9  
Alt 19.01.2007, 16:53
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Zitat:
Zitat von marcus Beitrag anzeigen
So ganz ist die Aussage nicht richtig, dass es egal ist, ob der Österreicher nen deutschen oder nen Kroatischen Schein hat, da Kroatien nicht in der EU ist.
Vergleich zum Auto FS:
EU schein muß nicht umgeschrieben werden (in Deutschland _österreich weiß ich nicht)
Nicht EU-Schein muß nach einem halben Jahr umgeschrieben werden, ggf. sogar mit neuer Prüfung sonst Fahren ohne Fahrerlaubnis

Aber es ist soviel darüber geschrieben worden - dass ich hier aufhöre um keine Diskussion anzufangen

mfg

Marcus
Bootsführerscheine und um die geht es und nicht um Autoführerscheine.
Es ist überhaupt nicht relevant wie die Autoführerscheine abgehandelt werden denn ein vergleich ist nicht möglich außer für falschmeldungen.
Die EU hat nix aber auch gar nix mit Bootsscheinen zu tun, den es gibt weder EU noch Internationale regelungen und das müßten zumindest die Schreiber wie du wissen, oder gehe ich falsch das du das nur so abhandelst ?
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Gruß Herbert
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  #10  
Alt 19.01.2007, 16:57
thball thball ist offline
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Hallo,

also bitte - die Führerscheindiskussionen sind doch die schönsten Threads...

Hier mal ein Link:

http://www.guardiacostiera.it/de/blunumber.cfm

Da steht was wenn man diese Nummer vom Festnetz aus anruft bekommt man eine "Verbindung mit der Juristisch kompetenten Capitaneria di Porto".

Vielleicht können die weiterhelfen? Frag doch dort mal nach... Denke, dass dort jemand auch Englisch spricht.

Das Ergebnis aber bitte hier veröffentlichen!!!
__________________
Viele Grüße
Tom

Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: www.fsd-info.de. Bei Interesse bitte PN an mich!
Wir suchen noch Mitglieder!
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  #11  
Alt 19.01.2007, 17:01
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@ Marcus
Bootsführerschein für Küste
Also nach deinem wissen darf jeder EU Bürger mit jedem Bootsführerschein der für die Küste bestimmt ist und in einem EU Land erworben wurde auch in Deutschland fahren. Also auch mit Polnischen, Rumänischen darf ein Österreicher in Deutschland fahren nur mit einem HR Patent nicht da nicht in der EU.

Wenn das so ist auf nach Polen Tschechei usw.
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Gruß Herbert
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  #12  
Alt 19.01.2007, 19:43
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Hallo,

also bitte - die Führerscheindiskussionen sind doch die schönsten Threads...

Hier mal ein Link:

http://www.guardiacostiera.it/de/blunumber.cfm

Da steht was wenn man diese Nummer vom Festnetz aus anruft bekommt man eine "Verbindung mit der Juristisch kompetenten Capitaneria di Porto".

Vielleicht können die weiterhelfen? Frag doch dort mal nach... Denke, dass dort jemand auch Englisch spricht.

Das Ergebnis aber bitte hier veröffentlichen!!!
Tom,
hat der Dodl doch schon gemacht und von den Italienern eine verbindliche Auskunft, sogar schriftlich, bekommen, dass er den österr. Küstenschein, also den FB2 braucht, oder den italienischen natürlich. Aber wenn er es selber schreiben würde, wär's noch gscheiter.


PS: Herbert - interessant. da tauchen ja Sachen auf, die noch nie behandelt bzw. so geschrieben wurden .

Aslo lasst uns eine weitere Fortsetzung der "unendlichen Geschichte" schreiben .
Vielleicht schreibt ja auch mal einer rechtsverbindlich, dass ich mit meinem neuen E zu B FS mit dem Boot nicht nur auf der Strasse weltweit, sondern auch am Wasser weltweit fahren darf .
__________________
lg
Ferdi

Boot-loser Admin

Geändert von Ferdi (19.01.2007 um 19:54 Uhr)
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  #13  
Alt 19.01.2007, 23:55
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http://www.schlauchboot-forum.com/fo...79&postcount=8

cu
martin
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  #14  
Alt 20.01.2007, 00:06
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Das glaube ich sogar das Martin das schriftlich bekommen hat nur ob der Kapitän richtig geantwortet hat .....
Und schreibt Italien überhaupt einen Schein vor, wenn es das Heimatland nicht vorschreibt.
Klar wird ein HK antworten wenn ich ihm schreibe das ich Ösi bin ob ich mit dem HR Patent fahren darf.

Wenn jetzt von mehreren, die ich zu den wissenden zähle es eher so formulieren das es der Ösi Ministeriumsseite entspricht glaube ich denen mehr als einen Luka Kapitän.
Was so ein regional Chef alles nicht kennt, kennen wir ja auch aus Kroatien.

Fakt ist doch das man wenn das Heimatland keinen Schein vorschreibt auch keinen braucht, außer das befahrene Land schreibt vor einen zu besitzen wie zb. HR. Sonst gilt die Regel wie in D da können Ösi und alle Länder die keinen Schein vorschreiben ohne Schein 1 Jahr fahren.
wenn das nicht stimmen würde hätte es kaum ein Redakteur der Boote Zeitschrift im Forum geschrieben.

Wenn die in Italien jetzt einen Ösi mit HR Schein anhalten kann ihm rechtlich nix passieren, nur Urlaubsmäsig etwas Zeit verlieren.

Hatte schon einer von euch Probleme in Italien mit einem HR Schein ?
Ich kenne keinen und ich kenne sehr viele, und ich nehme an das es Edwin von Sailornet genauso geht wie mir.
Ich kenne aber auch einige die mit einem HR Patent in Italien fahren und auch ihr Schiff dort liegen haben.
Dann kennen auch einige einen FELIX (ÖSI) aus div.Foren, der immer fischen fährt mit 2. Wohnsitz in Italien, der fährt mit einem SBF SEE.

Mir ist es im Grunde wurscht wo wer mit was nicht oder doch fahren darf,
nur bei Aussagen wie Autoführerschein, Versicherungen und EU wundere ich mich woher hat der Schreiber das den das ist 100 % falsch im kontex der Bootsscheine. Und wie soll so ein Falschmeldungsverbreiter dann über die Ösi Patente wirklich Bescheid wissen.

Dann kommen noch die Deutschen die auch noch mitschreiben ohne zu berücksichten das es um Ösi geht obwohl jeder wissen sollte das Schein Sache Ländersache ist und nicht EU Sache.
Wenn es für Deutsche so ist dann ist es eben so aber eben nicht für Osi,
Leider ist es so, sonst gäbe es einen SBF See bei uns und da würde kein ÖSI nur eine Zeile schreiben selbst ich nicht
__________________
Gruß Herbert

Geändert von Herbert (20.01.2007 um 00:12 Uhr)
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  #15  
Alt 20.01.2007, 00:30
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Nachtrag:
Hab jetzt erst den Link von Martin gelesen.
Sagt nicht wirklich was aus außer vielleicht für die Deutschen.
Kein Wort darüber das die Bestimmungen des Heimatlandes gelten und das ist eben der Punkt.

Wenn ich es jetzt so lese
Aha, ich MUß einen Schein haben ist doch klar,
aber was machen die Norweger, Engänder und ebenso die Ösi
Die können doch sicher nicht bei den einen so sagen und bei den anderen so.
In Deutschland ist es eindeutig, es gelten die Bestimmungen ( Vorschriften) des Heimatlandes.
Ich denke das wird in den meisten Ländern so gehandhabt.
__________________
Gruß Herbert
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