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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #46  
Alt 25.01.2007, 14:03
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Zitat:
Zitat von berny Beitrag anzeigen
Wie gesagt, der Ansatz, in einem Erweiterungskurs einer heimischen Fahrschule den FB1 machen zu können, wäre der richtige Weg!
berny, und wie verklickern wir das jetzt den zuständigen? ich mein, dass wir wissen, was gscheit wär, das bringt nix. mit gscheiten ideen kommst in österreich nicht weit. da hörst dann halt: "des is scho imma so".
ich muss mir jetzt mal die betreffenden stellen im gesetzestext durchlesen. ich mein punkto autoführerschein is alles echt bis ins kleinste detail geregelt. da sollte man doch fürs boot auch eindeutige gesetzestexte erwarten können.

lg martin
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  #47  
Alt 25.01.2007, 14:05
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mach ma schon, wir sind schon wo dran, aber Schriftverkehr dauert halt etwas, ihr werdet es aber noch erfahren!!!

Bezüglich der Stellen: ja, mach das, vielleicht findest du noch wichtige Dinge, die wir brauchen können!!!
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  #48  
Alt 25.01.2007, 14:06
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Zitat:
Zitat von berny Beitrag anzeigen
Da ja das ganze innerhalb eines Hoheitsgebietes eines anderen Staates nicht exekutierbar ist, .....
berny, ich glaub, du verwechselst da was. nicht exekutierbar war darauf bezogen, dass eine österreichische behörde nicht in einem fremden land prüfungen abhalten kann.
ich mein, ich kann bei der fahrprüfung fürs auto auch nicht über die grenze fahren, aber wenn ich den führerschein dann hab, gilt er auch ausserhalb österreichs.

lg martin
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  #49  
Alt 25.01.2007, 14:10
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Heißt aber auch umgekehrt, wenn das eh egal ist, warum muss die Prüfung dann überhaupt auf dem Meer stattfinden ????

Und warum kann ich die Prüfung für den FB1 nicht auch außerhalb der 12 SM machen, wo steht geschrieben, dass das nicht möglich sei?
Wenn das nämlich nicht möglich ist, sind wir wieder beim Thema FB2 und Gültigkeit in der 12 SM-Zone!

So gesehen wieder ein Eigentoor! (siehe SBF Deutschland, wo es ja geht!)
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  #50  
Alt 25.01.2007, 14:12
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Zitat:
Zitat von berny Beitrag anzeigen
.............
(Der Schmäh mit dem deutschen SBF liegt nämlich darin, dass der Kursteilnehmer zu diesem Zeitpunkt eine Wohnsitzadresse in D nimmt, somit die ausstellung rechtens ist, und ein erworbenes Recht nicht einfach Rückgängig gemacht werden kann, in der EU außerdem die Wohnsitzverhältnisse anders zu bewerten sind, als außerhalb der EU, aber das ist eine andere Geschichte!)...............

das stimmt so nicht, Berny. Das ist kein Schmäh - man kann den deutschen SBF See auch machen und ausgestellt bekommen (wenn man die Prüfung besteht), ohne einen Wohnsitz in D zu haben .
Ich brauch ja auch keinen Wohnsitz in Italien, um das ital. Patent zu machen, noch brauch ich einen in HR, um dieses zu erlangen.
Der einzige Unterschied, warum der SBF wahrscheinlich dem HR-Patent vorzuziehen ist, ist, dass er in gewissen Ländern eher anerkannt werden wird, als der HR-Schein .

PS: Berny, FB2 hast in Österreich die Prüfung auch auf der Donau machen können, aber leider nur bis 1998

PPS: mir haben's 98 beim Binnenpatent noch erklärt, dass ich für den FB1 nur mehr die Theorie machen muss und die Praxis wird mir vom Binnenschein angerechnet - und ich Depp hab die Küstenprüfung nicht auch gleich gemacht
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lg
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Geändert von Ferdi (25.01.2007 um 14:18 Uhr)
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  #51  
Alt 25.01.2007, 14:15
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Sorry, schlecht ausgedrückt bezüglich Schmäh:
Im SFB-Schein ist der deutsche Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung eingetragen, und somit sieht der Beamte einen deutschen SFB einer Person, die einen Wohnsitz in D hat.
Und das ist nichteinmal Illegal, weil das so stimmte, und eine Änderung bei Wohnsitzwechsel ist rechtlich nicht vorgesehen.
Das meinte ich damit!
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  #52  
Alt 25.01.2007, 14:20
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Zitat:
Zitat von berny Beitrag anzeigen
Heißt aber auch umgekehrt, wenn das eh egal ist, warum muss die Prüfung dann überhaupt auf dem Meer stattfinden ????

Und warum kann ich die Prüfung für den FB1 nicht auch außerhalb der 12 SM machen, wo steht geschrieben, dass das nicht möglich sei?
Wenn das nämlich nicht möglich ist, sind wir wieder beim Thema FB2 und Gültigkeit in der 12 SM-Zone!

So gesehen wieder ein Eigentoor! (siehe SBF Deutschland, wo es ja geht!)
berny, warum die prüfung am meer stattfinden muss? das kann ich dir sagen: weil du dann ja auch in salzwasser fahren willst, also musst du beweisen, dass du es im salzwasser kannst (bitte nicht allzu ernst nehmen*g*).

wie weit ist denn eigentlich fb2? vielleicht wär das ja auch vollständig innerhalb fremder hoheitsgewässer.

fb1 weit draussen machen, halte ich für nicht durchsetzbar.

lg martin
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  #53  
Alt 25.01.2007, 22:15
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Zitat:
Zitat von Ferdi Beitrag anzeigen
PPS: mir haben's 98 beim Binnenpatent noch erklärt, dass ich für den FB1 nur mehr die Theorie machen muss und die Praxis wird mir vom Binnenschein angerechnet - und ich Depp hab die Küstenprüfung nicht auch gleich gemacht

is nicht wahr, so eine Sch.....
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  #54  
Alt 27.01.2007, 11:16
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Hi,
dann mal ein etwas anderer Fall.
Mein Bruder hat vor ca.5 Jahren einen Bootsschein in der Schweiz gemacht, gemacht ist zu viel gesagt.
Er bekam die Prüfungsunterlagen nach Hause (D) geschickt , konnte sie ausfüllen, zwei Passbilder beilegen, bezahlen und zurückschicken.
So ca. 3 wochen später hatte er den amtlichen schweizer Bootsschein.
Dieser berechtigt ihn überall in Europa zu fahren , außer in Deutschland , warum auch immer.
Diesen Schein hat er vor einigen Wochen in Spanien umschreiben lassen und zusätzlich auch noch erweitern lassen.
Jetzt darf er damit überall in der EU fahren, auch in Deutschland und nicht nur Boote bis 15 Meter , nein er darf sogar richtig dicke Pötte fahren.
Alles das ist amtlich abgesgnet.
Sein Kumpel in Spanien arbeitet auf dem Amt und hat ihn bei der Umschreibung begleitet.
Darann sieht man das es immer Schlupflöcher gibt, man muss sie nur kennen.
Ob ihr mir das glaubt ist mir egal, ich weiss das es stimmt.
Gruß Udo
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  #55  
Alt 27.01.2007, 11:33
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Zitat:
Zitat von Udo Beitrag anzeigen
Hi,
dann mal ein etwas anderer Fall.
Mein Bruder hat vor ca.5 Jahren einen Bootsschein in der Schweiz gemacht, gemacht ist zu viel gesagt.
Er bekam die Prüfungsunterlagen nach Hause (D) geschickt , konnte sie ausfüllen, zwei Passbilder beilegen, bezahlen und zurückschicken.
So ca. 3 wochen später hatte er den amtlichen schweizer Bootsschein.
Dieser berechtigt ihn überall in Europa zu fahren , außer in Deutschland , warum auch immer.
Diesen Schein hat er vor einigen Wochen in Spanien umschreiben lassen und zusätzlich auch noch erweitern lassen.
Jetzt darf er damit überall in der EU fahren, auch in Deutschland und nicht nur Boote bis 15 Meter , nein er darf sogar richtig dicke Pötte fahren.
Alles das ist amtlich abgesgnet.
Sein Kumpel in Spanien arbeitet auf dem Amt und hat ihn bei der Umschreibung begleitet.
Darann sieht man das es immer Schlupflöcher gibt, man muss sie nur kennen.
Ob ihr mir das glaubt ist mir egal, ich weiss das es stimmt.
Gruß Udo

Udo,

wenn Dein Bruder seinen Wohnsitz in Spanien hat, dann glaub ich's Dir und dann stimmts auch.
Ansonsten kannst Du's nicht wissen, weil Du sicher nicht weisst, ob z.B. Italien oder Frankreich dieses sein Patent anerkennen. Oder hat er dort angefragt oder ist kontrolliert worden in Italien und Frankreich, oder Holland oder wo auch immer ?
Versprochen wird leider viel von diversen Fahrschulen und wem auch immer.
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lg
Ferdi

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  #56  
Alt 27.01.2007, 11:55
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Hallo Ferdi,
erst Wohnsitz hat er in D , da sein Schwiegervater aber in Spanien wohnt hat er dort einen Zweitwohnsitz angemeldet.
Das er überall damit fahren darf hat nicht die Fahrschule behauptet, ja doch , die auch , aber auch das Spanische Amt hat ihm das bestätigt.
Er hat in Spanien einen internationale Bootsführerschein ausgestellt bekommen und das ohne jemals eine Praktische Prüfung abgelegt zu haben.
Und die Fragebögen die er sich aus der Schweiz zuschicken lassen hat waren ein Witz, alle Antworten nur zum ankreuzen.
Und dann so blöde Fragen wie " Darf der Rudergänger unter erheblichem Alkoholeinfluß das Ruder bedienen, ja , nein "
Oder " Darf bei Nacht ohne Beleuchtung gefahren werden , Ja , nein "
Vieleicht hatte auch sein Kumpel da etwas seine Hände mit im Spiel , keine Ahnung , aber er darf jetzt alles !!! fahren.
Gruß Udo
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  #57  
Alt 27.01.2007, 14:38
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also sollte für jemanden der führerschein auch gelten, wenn man nur einen zweitwohnsitz in besagtem land hat, dann wär das eine feine sache. wohnung in spanien hab ich ja .
und der spanische führerschein soll ja angeblich nicht so einfach zu bekommen sein. was ich da in den costa del sol nachrichten so gelesen hab, ist dagegen der fb2 ja fast ein kinderspiel.
na das wär doch mal eine anfrage wert, ob man sich den in einen österreichischen umschreiben lassen kann*g*.
welche behörde ist eigentlich für die umschreibungen zuständig? oder macht das auch der MSVÖ?
lg martin
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  #58  
Alt 27.01.2007, 18:58
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hm - ob zweitwohnsitz ausreichend ist wäre wirklich interessant zu wissen ;

ich hätte einen möglichen zweitwohnsitz in italien, der italienische sportbootführerschein ist glaube ich vom aufwand vergleichbar mit dem donaupatent in ö - also eine denkbare alternative
__________________
schöne Grüße

Klaus
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  #59  
Alt 27.01.2007, 19:29
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Klaus!!!!!,
mache dein Schein zu hause und Ruhe ist!!!!

(oder kannst du dass nicht????was ich nicht glaube )
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  #60  
Alt 27.01.2007, 20:10
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Hi,
was ich dazu noch anmerken möchte , preiswert war die Sache nicht.
Der Scheizer Schein hat ihn ca. 500€ gekostet , das Umschreiben in Spanien kostete nochmal 100€.
Dafür kann man in Deutschland auch beide Scheine korrekt erwerben.
Dazu kommt dann noch das man in Spanien ohne Kenntnisse der Landessprache überhaupt nicht weiterkommt und denen erklären kann was man möchte.
Aber der Kumpel meines Bruders arbeitet da auf dem Amt und hat ihm alle Anträge ausgefüllt.
Gruß Udo
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