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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 05.10.2010, 18:08
Häbbe Häbbe ist offline
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Hallo, ich habe mal eine Frage, reicht den für ein Schlauchboot eine normale Haftplicht Versicherung oder muss ich da was extra machen?
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Gruß Häbbe
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  #2  
Alt 05.10.2010, 18:14
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Grauer Bär Grauer Bär ist offline
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Zitat:
Zitat von Häbbe Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe mal eine Frage, reicht den für ein Schlauchboot eine normale Haftplicht Versicherung oder muss ich da was extra machen?
Die "Normale Haftpflicht" deckt motorisierte Risiken im Regelfall nicht mit ab.

Da solltest DU etwas extra machen. Eine Bootshaftpflicht ist in Deutschland zwar nicht vorgeschrieben aber unbedingt empfehlenswert !

Im Ausland sieht das anders aus: In Italien und Holland z.B. mußt Du einen Nachweis über eine gültige und ausreichende Versicherung mitführen.

Du haftest sonst mit Allem was Du hast.

Ich zahle für mein kleines Boot mit 15 PS aber auch nur ca. € 35.- ist also überschaubar.
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Gruß Stefan, ..
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  #3  
Alt 05.10.2010, 18:15
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Hallo Häbbe,

für ein Badeboot ohne Motor reicht deine private Haftpflichtversicherung aus.
Für ein motorisiertes richtiges Schlauchboot nicht mehr. dafür brauchst du eine spezielle Sportbootversicherung. Wird evtl auch von deinem "normalen" Versicherungsvertreter angeboten. In jeder Wassersportzeitschrift werben auch div. Anbieter. Der ADAC ist auch ein großer Anbieter. Hier wurde auch schon darüber geschrieben, kannst dich etwas informieren.

Achja, auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum.
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Gruß Dietmar

aktuell - Brig Falcon Rider 450L mit Honda BF50 und Trailer 750 kg
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  #4  
Alt 05.10.2010, 20:45
Häbbe Häbbe ist offline
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Danke für die auskunft, werde dan auf jeden Fall was machen.
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Gruß Häbbe
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  #5  
Alt 06.10.2010, 00:09
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Hallo,
in Kroatien muß das Boot beim Hafenamt angemeldet werden damit man die Kroatische Adria befahren werden darf. Um das Boot anzumelden sind dem Hafenamt der Bootsschein, der Sportbootführerschein UND ein Versicherungsschein für das Boot vorzulegen.
Fehlt der Versicherungsnachweiss gibt es keine Vignette, und somit keinen Bootsspaß.

Gibt es eigentlich für ein RIB-Boot eine Diebstahl Versicherung? Ich habe letztes Jahr versucht für unser Schlauchboot eine Diebstahl Versicherung zu bekommen. Aber nichts gefunden. Die Aussage meines Versicherungs Managers lautete, für Schlauchboote haben wir nur eine Haftpflicht- aber keine Diebstahlversicherung im Program.

Gruß
Joerg R
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  #6  
Alt 06.10.2010, 06:23
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Shelm Shelm ist offline
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Wenn Du dein Boot auf Dich selber versichern willst/musst, ist es richtig das Deine normale Haftpflicht meistens nicht greift/reicht.

Aber

in vielen normalen Haftpflicht Versicherungen ist eine Klausel enthalten das "bei kurzfristigen Überlassung des Bootes an Fremde Personen" die HV des Versicherten (Bootseigentümers) die Schäden doch übernimmt.

Also wenn Du dein Boot auf jemand anderes (Verwandschaft o.ä.) mit entsprechender normalen HV-Versicherung anmeldest und dann damit fährst ist es (Du) über "ihn" mit versichert.

"Er" könnte dann aber "nie" selber damit versichert fahren.

(Schätze das würde dann aber nur in Deutschland so versichert sein.)

Man könnte sich also unter Umständen die ca. 30-50,-€ für eine extra Boots-HV auch sparen.
Das sind auch schon wieder ein paar Literchen Sprit zum verfahren.

Wie sich das bei "Diebstahlversicherungen" mit dem Boot und Motor verhält ist wieder eine andere Sache.
Dazu wurde hier aber auch schon etwas geschrieben, schau doch mal in die Suche.
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Gruss Benny

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  #7  
Alt 06.10.2010, 11:58
Bartman Bartman ist offline
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Zitat:
Zitat von Häbbe Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe mal eine Frage, reicht den für ein Schlauchboot eine normale Haftplicht Versicherung oder muss ich da was extra machen?
Hallo Häbbe,

guck doch mal ins "boote-forum.de" und suche mal nach "blaue-elise".
Dort werden sie geholfen ,
Achja, ich bin weder verwandt noch verschwägert, noch bekomme ich Provision von ihm. Bin aber wie viele andere Bootsfahrer seit Jahren sehr zufrieden.
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Uwe
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  #8  
Alt 06.10.2010, 12:13
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Zitat:
Zitat von Shelm Beitrag anzeigen
"bei kurzfristigen Überlassung des Bootes an Fremde Personen" die HV des Versicherten (Bootseigentümers) die Schäden doch übernimmt.
...auf solche "windigen" Konstrukte würde ich mich aber gerade bei einer Versicherung nicht einlassen. Auch dürfte es schwer sein eine "Internationale Versicherungsbestätigung" zu bekommen. Diese ist aber für Fahrten in vielen Ländern außer Deutschland notwendig.
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Gruß Stefan, ..
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