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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 19.08.2005, 10:07
andreas andreas ist offline
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Hallo ertsmal an alle,

als Neuling habe ich da mal eine Frage.
Ich habe mir ein Quicksilver 380HD gekauft (war günstig und ich wollte es mal ausprobieren Schlauchboot zu fahren). Und was soll ich sagen... es ist geil.

Nur der Bürokratismus?!
Habe mir beim ADAC den IBS besorgt und nun brauche ich noch Kennzeichen.
Nun die Frage:
- habe gelesen das man diese an den Seiten oder am Heck anbringen kann
- geht das wirklich am Heck? und müssen die Buchstaben wirklich 10cm hoch sein? Dann ist der ganze Schriftzug bestimmt 40cm breit und wird wohl vom Motor bedeckt, da der ganze Spigel ca. 80cm breit ist.
- Es soll so Buchstaben zum aufkleben für die Schläuche geben (einfache Folie wird wohl nichts?), was ist da am besten und wo gibts diese? Und gehen die wieder ab?

Gruss AG
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  #2  
Alt 19.08.2005, 12:04
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Hallo Andreas,
erst mal herzlich Willkommen im Forum. Aber zu deiner Frage. Du hast es ja schon selber angesprochen den Bürokratismus. Der schreibt nämlich genau vor wie die größe auszusehen hat.
Die Buchstaben müssen in Deutschland 10cm hoch sein. Anbringen kannst du sie wie du schon richtig geschrieben hast am Heckspiegel (fällt bei unseren Booten wohl flach) oder am Bug und zwar an beiden Seiten.
Es gibt im Bootshandel Buchstaben für Schlauchboote aus dünnem selbstklebenden Schaumgummi.
Mit denen habe ich bisher die besten Erfahrungen gemacht. Vor allem halten die auch wenn du das Boot ständig zerlegst und wieder aufbaust.
Achte aber darauf das die Stellen vorher entfettet werden wo du die Buchstaben aufklebst.
Entfetten kannst du sehr gut mit Bremsenreiniger. Der greift das Material nicht an da er zu schnell verflogen ist.
Wenn die Buchstaben drauf sind wieder mit einem Pflegemittel versigeln.
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  #3  
Alt 19.08.2005, 15:20
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ich habe mir einfach 2 Nummerschilder beim TÜV machen lassen, diese kannst du einfach an die Seiten vom Boot hängen....
Vorteil: Du vermachtschst dein Boot nicht

Gruß

Christian
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  #4  
Alt 19.08.2005, 15:26
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Zitat:
Zitat von andreas
- habe gelesen das man diese an den Seiten oder am Heck anbringen kann
- geht das wirklich am Heck? und müssen die Buchstaben wirklich 10cm hoch sein? Dann ist der ganze Schriftzug bestimmt 40cm breit und wird wohl vom Motor bedeckt, da der ganze Spigel ca. 80cm breit ist.
Gruss AG
Hallo Andreas

noch ein kleiner Trick zu den Gummibuchstaben: Mit dem Fön erhitzen und mit etwas rundem (Flasche oder Teigrolle) fest aufdrücken (rollen). Vorteil: Die Ecken lösen sich nicht mehr so leicht beim zusammenlegen des Bootes.

Wie die Kennzeichnung der Boote ausschaut, siehst du am besten auf den Fotos in der Abteilung "Durchgeführte Treffen". Soooo unansehnlich sieht es dann nämlich doch nicht aus.

Gruss Michael
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  #5  
Alt 22.08.2005, 13:14
andreas andreas ist offline
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Hallo,
danke erstmal für die Antworten, aber Bootshandel ist bei uns eher nix dolles.
Die haben nur die Klebefolien.
Kann man diese selbstklebenden Schaumgummibuchstaben nicht irgendwo im Internet kaufen?
Bestimmes Pfegemittel?

@Michael: also erst aufkleben, dann erst erhitzen und "aufbügeln"?

Andreas
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  #6  
Alt 22.08.2005, 14:16
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Hallo Andreas

ja richtig. Erst einmal die Gummibuchstaben auf die gereinigte und fettfreie Fläche anpappen (nicht fest andrücken), so das man danach mit etwas Abstand betrachtet noch etwas rangieren kann. Dann fest andrücken. Mit einem Fön oder besser Heissluftgebläse (kleinste Stufe) die Oberfläche der Buchstaben erhitzen und dann mit einer Teigrolle aus Mutters Küche (alternativ mit einer Flasche) fest aufdrücken. Durch das etwas erhitzte Gummi werden die Gummikennzeichen optimal mit dem Gewebe des Schlauchis verbunden, insbesondere die Kanten.

Die Kennzeichen bekommst du überall, z.B. bei Pieper unter http://www.bootdepot.de/

Gruss Michael
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  #7  
Alt 22.08.2005, 16:35
andreas andreas ist offline
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Danke,
werde ich mal probieren...

Gruss Andreas
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  #8  
Alt 24.08.2005, 19:55
Helge
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Zitat:
Zitat von Christian
ich habe mir einfach 2 Nummerschilder beim TÜV machen lassen, diese kannst du einfach an die Seiten vom Boot hängen....
Nein, dass ist nicht korrekt, nachzulesen in §2 (3) der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung heißt es:

"Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegel des Kleinfahrzeugs anbringen."

Angehängte Schilder wird bei der WSchPo wahrscheinlich nicht als "dauerhaft" verstanden werden . Ausnahmen scheinen die Kennzeichen für Vorführboote u.ä. sein? Das weiß Wolfgang wahrscheinlich besser ....

Gruß Helge
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  #9  
Alt 24.08.2005, 21:16
daniels
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Zitat:
Zitat von Helge
"Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegel des Kleinfahrzeugs anbringen."

Angehängte Schilder wird bei der WSchPo wahrscheinlich nicht als "dauerhaft" verstanden werden . Ausnahmen scheinen die Kennzeichen für Vorführboote u.ä. sein? Das weiß Wolfgang wahrscheinlich besser ....

Gruß Helge
Oh je unser Gesetze. Die schwarzen lateinischen Buchstaben muß ich dauerhaft auf weißen Grund anbringen und dann an beiden Seiten befestigen. Habe ich gemacht.

Oh, das gibt bestimmt eine nette Diskussion mit den Ordnungshütern und einen großen Ermässungsspielraum.

Hans

PS. Helge hast natürlich recht, aber ich ließe es auf eine nette und faire Diskussion ankommen bzw. würde ich durchführen, den ich bin ja auch so ein Schilderanhänger.
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  #10  
Alt 24.08.2005, 21:38
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Standard Nummernschild vom PKW geht nicht!

ist nur 8,5 cm hoch.
Nee im Ernst, hier werden die Schilder tolleriert. Auch meine selbstgemaschten Aufkleber mit Laserdrucker A4 auf Transparentfolie (8cm hoch)und dann an die Scheibe geklebt wurden nie beanstandet.

Bei einer meiner letzten Ausfahrten überholte mich ein Motorkajütboot. Als wir die Grenze von der See-Schiff.str. zur Binnen-schiff-str. überschritten, holte einer der Besatzung lässig das Nummernschild mit Saugnapf hervor, lekte an den Näpfen und bappte das Schild lässig ans Heck des Bootes. Die Entenpolizei die das Treiben mitverfolgte,griff auch da nicht ein.
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  #11  
Alt 24.08.2005, 22:49
Helge
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Ich denke, zur Zeit wird in solchen Fällen (noch?) nicht eingegriffen. Aber ich gebe zu bedenken, dass man darauf nicht pochen kann. Lange Zeit wurden Fotokopien für die Papiere geduldet (wo sollte da ein Unterschied in der Handhabung sein??), aber dies liegt/lag ganz im Ermessensraum der Beamten, und anscheinend sind diese diesbezüglich in letzter Zeit enger geworden (in Gesprächen mit WSA und WschPo habe ich dies nebenbei erfahren) und am eigenen Leib beide Varianten schon gespürt ... die Beamten waren freundlich, aber keine Diskussion, keine Entschuldigungen, keine Ausnahmen .... und der nachträgliche Aufwand war enorm (und nicht billig )

Im Ausland gelten unsere Vorschriften übrigens für uns als Ausländer auch. Irgendwo habe ich gerade gelesen, dass Italiener (oder Kroaten?) auf den Trichter gekommen sind, BSA-Leuchten und andere Vorschriften, die in unserem Lande gelten, als neue Einnahmequelle zu sehen .... tja, dann wäre wahrscheinlich eine Diskussion über "dauernde Befestigung" oder "9,5cm" zwecklos....
Aber ansonsten meine ich auch, dass die Bürokratie ruhig mal "im Dorf bleiben" könne

Helge
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  #12  
Alt 25.08.2005, 12:33
daniels
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Zitat:
Zitat von Helge
........... und am eigenen Leib beide Varianten schon gespürt ... die Beamten waren freundlich, aber keine Diskussion, keine Entschuldigungen, keine Ausnahmen .... und der nachträgliche Aufwand war enorm (und nicht billig )

Helge

Hallo Helge, Du hast ja recht. Aber ich persönliche halte mich an eine amtliche
Broschüre der WSPO NRW.

In dieser steht zum Beispiel der Gesetzestext wie folgt:

Anbringung des Kennzeichens, Mitführen von Unterlagen an Bord

Kennzeichen müssen gemäß Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung in mind. 10 cm hohen Buchstaben dunkel auf hellem Grund oder hell auf dunklem Grund an beiden Seiten oder am Heckspiegel des Fahrzeuges angebracht sein.
Die WSÄ stellen einen Ausweis über das amtlich zugeteilte Kennzeichen aus. Dieser ist an Bord mitzuführen. Wurde das Kennzeichen aufgrund eines anderen Dokumentes ausgestellt. z.B. IBS, so ist dieses mitzuführen.


Hier fehlt das Wort dauerhaft und es handelt sich um eine offizielle Broschüre der Wasserschutzpolizei NRW.
Broschüre
Das Thema ist sicherlich auf den Ermässungsspielraum des Polizisten zu sehen. Erwischt man den Falschen, hat man Pech. Kommt der Falsche an den Falschen ( ) gibt(muß) es eine Klärung durch eine zusätzliche Stelle (geben).

Das Mitführen von Kopien ist ja auch nicht ausreichend und wasserdicht bekomme ich sie sogar auf meinen Luxusdampfer.

Ich bemühe mich einmal um eine amtliche Stelleungsnahme.


Gruß Hans
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  #13  
Alt 25.08.2005, 12:46
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Hallo Hans,

nun die Seite die Du dort angegeben hast, klingt erstmal gut und ich möchte hier auch nicht auf Paragraphen rumreiten, aber Du hast einen denkfehler:

Die von Dir zitierte Seite ist zwar von der WSP, aber nichts offizielles. Außerdem bezieht sich der von Dir zitierte Text auf:

Zitat:
Zitat von daniels
gemäß Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung
Und dort steht "dauerhaft", ganz unmissverständlich.

http://www.uni-mannheim.de/fakul/jur...1070630264.pdf

§2 Abs 3. Im Zweifelsfalle gilt wohl der Gesetzestext und nicht die selbst gebastelte Seite einer WSD Dienststelle

Dies wie gesagt nur zur Klarstellung aber die Diskussion würdest Du wohl verlieren

__________________
Gruß

Michael
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  #14  
Alt 25.08.2005, 14:07
daniels
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Zitat:
Zitat von Michel
Hallo Hans,

nun die Seite die Du dort angegeben hast, klingt erstmal gut und ich möchte hier auch nicht auf Paragraphen rumreiten, aber Du hast einen denkfehler:

Die von Dir zitierte Seite ist zwar von der WSP, aber nichts offizielles. Außerdem bezieht sich der von Dir zitierte Text auf:



Und dort steht "dauerhaft", ganz unmissverständlich.

http://www.uni-mannheim.de/fakul/jur...1070630264.pdf

§2 Abs 3. Im Zweifelsfalle gilt wohl der Gesetzestext und nicht die selbst gebastelte Seite einer WSD Dienststelle

Dies wie gesagt nur zur Klarstellung aber die Diskussion würdest Du wohl verlieren

Hallo Michael,

dauerhaft ist ein sehr schwammiger Begriff.
Was heißt dauerhaft ?
Ist Dein Nummernschild am KFZ dauerhaft montiert ? Mit jedem Kreuzschlitz bekommst Du die Schrauben los und die neuen Klemmteile löst Du mit jedem
1 Euro Stück.
Dauerhaft ist auch nicht aufgeklebt, sondern eine zerstörende Klebeverbindung wie z.B. bei Prüfsiegel gibt. Ich meine die, die sich auflösen(selbstzerstören) wenn man sie löst.

Ich denke den Gesetzestext hat jemand formuliert, der nicht wußte was praktisches Arbeiten heißt. So gibt es ja mehrere Fälle und könnten ggf. durch Aufmerksam machen geändert werden. Beispiel aus einem anderen Bereich. In NRW müssen Pferde eine Plakette tragen. Jahrelang stand im Gesetz: Beiseitig am Kopfstück.
Ponyreiter hatten das Problem, dass ihr Lederstück für die Plaketen verschiedener Städten (trotz gesetzlicher Vorgabe, machten viele Städte größere Plaketen) zu klein war. Heute steht da nur noch beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen.

Also warten wir einmal ab, was uns die offiziellen Stellen zu dem Thema sagen. Dann können wir ja versuchen mit Ihnen zu reden. Die Abteilung LS des BMVBW sind doch unsere Freunde.

Gruß Hans
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  #15  
Alt 25.08.2005, 17:29
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Ehhhh also ich muss ganz ehrlich sagen das ist mir so ziemlich Scheißegal......
Ich versaue mir doch nicht mein Boot....Ausserdem fahre ich meist in Holland, da sind die WAPOS nicht so ernste Gestalten wie hier.......

Gruß

Christian
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