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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 08.12.2005, 15:00
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Idrian Idrian ist offline
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Standard Mit Sportbootführerschein gewerbliche Personenbeförderung?

Hallo Schlauchbootgemeinde,

gestern abend kam bei einem Freund und mir die Diskussion über die Frage auf ob ein Sportbootführerschein (See / Binnen) ausreicht, um damit gewerblich Personen transportieren zu dürfen. Weiß da jemand Genaueres? Ich könnte mir denken, dass das ja nicht mehr viel mit Sport zu tun hat. Aber welches Patent würde man denn dann benötigen?
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Gruß Anton

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  #2  
Alt 08.12.2005, 18:42
Rib Tide
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Hallo Adrian,

privat darf er so viele Leute fahren wie er, okay sind nur 12 Personen.

Aber gewerblich muss er ein Patent haben zum Beispiel:

Kleine Fahrt, große Fahrt oder A Kü ist zum Beispiel Küstenfahrt.

Kann Dir morgen genauere Infos geben. Freund von mir ist Reeder und hat das Patent für große Fahrt also weltweit.
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  #3  
Alt 08.12.2005, 20:06
Rib Tide
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Zitat:
Zitat von Rib Tide
Hallo Adrian,

privat darf er so viele Leute fahren wie er, okay sind nur 12 Personen.

Aber gewerblich muss er ein Patent haben zum Beispiel:

Kleine Fahrt, große Fahrt oder A Kü ist zum Beispiel Küstenfahrt.

Kann Dir morgen genauere Infos geben. Freund von mir ist Reeder und hat das Patent für große Fahrt also weltweit.
Also habe gerade telefoniert,

er braucht mindestens das PAtent AN, das ist für nationale Fahrt! Ab nä. Jahr soll es was neues geben! So was für nationale und mittlere Fahrt.

Das Patent AN dauert 1 Semester an den Seefahrtsschulen.

Info unter www.seefahrtschule.de

Gruß Sven
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  #4  
Alt 09.12.2005, 07:21
marcus marcus ist offline
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wenn ich mir so die Tauchschulen anschaue oder auch die Bootsfahrschulen, die ja sicher gewerblich rumfahren, habe ich meine Zweifel, dass die ein solches Patent haben.
oder wird gewerblich irgendwie anders definiert?

mfg

Marcus
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  #5  
Alt 09.12.2005, 08:51
Rib Tide
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Zitat:
Zitat von marcus
wenn ich mir so die Tauchschulen anschaue oder auch die Bootsfahrschulen, die ja sicher gewerblich rumfahren, habe ich meine Zweifel, dass die ein solches Patent haben.
oder wird gewerblich irgendwie anders definiert?

mfg

Marcus
Hi!

Bis 12 personen darfst Du provat fahren darüber musst D Patent haben und musst es bei der SeeBG melden.
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  #6  
Alt 09.12.2005, 16:13
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Hallo Sven,

vielen Dank für die Auskunft. Also bedeutet es, das ich in der Tat bis zu 12 Personen mit dem Sportbootführerschein transportieren darf, und dieses auch gewerblich?
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Gruß Anton

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  #7  
Alt 10.12.2005, 00:45
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Zitat:
Zitat von Idrian
Hallo Sven,

vielen Dank für die Auskunft. Also bedeutet es, das ich in der Tat bis zu 12 Personen mit dem Sportbootführerschein transportieren darf, und dieses auch gewerblich?
Nein du darfst mit einem Sportbootführerschein weder gewerblich fahren, noch eine bezahlte Crew anheuern. Eben "Sport" = Hobby

Gruss

Uwe
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  #8  
Alt 10.12.2005, 08:29
daniels
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Hallo Idrian, hallo Sven,

da muß ich aber Uwe recht geben, denn warum sonst heißt das Ding Sportbootführerschein und nicht Bootsführerschein.

Da würde ich mich aber noch einmal bei einer Amtsstelle und in jedem Falle auch bei dem Boots-Haftpflichtversicherer erkundigen.

Im KFZ Bereich benötigst Du ja auch den Personenbeförderungsschein, sobald Du deinen Van gewerblich vollpackst.


Gruß Hans
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  #9  
Alt 10.12.2005, 08:43
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Hallo Freunde,

sorry für die späte Antwort aber ich habe ziemlich Trouble im momment.

Ich wüsste, wer da was genaues weiss:

Und zwar die SPORTBOOTFÜHRERSCHEINVERORDNUNG SEE

Dort steht,

in §1, ganz oben, also am Anfang:

Zitat:
Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad.
Das wichtige Wort habe ich Fett markiert, also haben Uwe und Hans vollkommen recht

Sowie Du in einem Boot auch nur eine person "gewerbsmäßig" auf dem Wasser rumschipperst, gilt der SBF nicht.

Das gilt übrigens analog zu Binnen.

Wen es interessiert, hier nochmal der komplette Text zum Nachlesen:

http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SBFSEEVR.html

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Gruß

Michael
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  #10  
Alt 10.12.2005, 14:08
Helge
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Michel
Tja, manchmal ist es viel einfacher als man glaubt ...

Gruß Helge
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  #11  
Alt 11.12.2005, 09:32
surftommi surftommi ist offline
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Standard Welcher Führerschein???

Aber welchen Führerschein ,welches Patent benötigt er dann für den Binnenbereich??
Ich denke, er benötigt weiterhin den SBFB.Sollte er diesen allerdings nicht haben, dann Verstoß gegen die Patentverordnung und nicht gegen SBFV.

So stelle ich mir das vor.

Gruß

Thomas
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  #12  
Alt 11.12.2005, 11:43
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Zitat:
Zitat von surftommi
Aber welchen Führerschein ,welches Patent benötigt er dann für den Binnenbereich??
Ich denke, er benötigt weiterhin den SBFB.Sollte er diesen allerdings nicht haben, dann Verstoß gegen die Patentverordnung und nicht gegen SBFV.

So stelle ich mir das vor.

Gruß

Thomas
Das ist wirklich eine gute Frage. Weiter oben wurde ja schon einmal das Beispiel einer Tauchschule genannt. Wenn die ihr Boot voll haben und, sagen wir mal, 12 Personen zu einem Tauchplatz fahren kann ich mir nicht vorstellen dass der Fahrer das kleine oder große Patent hat. Oder aber der Sam aus dem orangen Forum. Er arbeitet ja für Seatow Croatia. Ist ja auch eine gewerbliche Angelegenheit, wenn auch nicht direkt mit Personentransport.
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Gruß Anton

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  #13  
Alt 11.12.2005, 12:23
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Standard Schein

Bei Sam ist es ja etwas anders der fährt in Kroatien.
Die Kroaten haben Scheine für das gewerbliche Bootfahren.
Das "neue" Küstenpatent ist so ausgelegt das damit gwerbl. fahren bis
3 Sm erlaubt. Damit ist es für Inhaber möglich ein Taxiboot zu betreiben, zb. Rab - Goli Otok oder Grgur. Dann gab es noch den Mornar Motorist dieser war für Schiffe bis 25 BRZ und gewerblich vorgesehen.
Dies bedeutet aber nicht das dies auch auf für Touristen zutrifft den neben den Patenten ist noch eine Arbeitserlaubnis erforderlich.
Da in einigen Beiträgen auch die Taucher bzw. Ausbildung gefallen ist möchte ich auch darauf Antworten. Wir haben/hatten eine kro. Fima für gewerblichen Transport auch Personen und auch das Schiff. Deshalb war es kein Problem für eine österreiche Bootsfahrschule im Charterbetrieb zu fahren, auch mit Tauchern war ich damals unterwegs.
Dieser MM berecht mich aber nur in HR gewerblich zu fahren.
Das dieser Mornar Motorist im alten Yogo verkauft wurde hat aber nichts mit dem HR M.M. zu tun.
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Gruß Herbert

Geändert von Herbert (11.12.2005 um 12:28 Uhr)
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  #14  
Alt 13.12.2005, 13:48
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Idrian Idrian ist offline
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Zitat:
Zitat von Herbert
Bei Sam ist es ja etwas anders der fährt in Kroatien.
Die Kroaten haben Scheine für das gewerbliche Bootfahren.
Das "neue" Küstenpatent ist so ausgelegt das damit gwerbl. fahren bis
3 Sm erlaubt. Damit ist es für Inhaber möglich ein Taxiboot zu betreiben, zb. Rab - Goli Otok oder Grgur. Dann gab es noch den Mornar Motorist dieser war für Schiffe bis 25 BRZ und gewerblich vorgesehen.
Und wie sieht es nun in Deutschland aus: Wie heißt denn nun das genau benötigte Patent?
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Gruß Anton

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