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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 22.04.2022, 17:51
Benutzerbild von putchi
putchi putchi ist offline
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Standard Nachweis über gezahlte Umsatzsteuer für ein Altfahrzeug

Hallo zusammen,
ich bin aus gegebenem Anlas mit dem folgendem "Problem" konfrontiert worden:

"Wasserportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedsstaaten der europäischen Union und von dort ansässigen Personen genutzt werden sollen, müssen sich im "steuerrechtlich freien Verkehr" befinden. Die Umsatzsteuer muss für Altfahrzeuge in einem der EU-Mitgliedssaaten entrichtet worden sein. Auf Verlangen der Zollbehörden ist hierüber ein geeigneter Nachweis vorzulegen."

Ich habe (auch hier und) im Netz gesucht und es verhält sich überall gleich.

Es gibt nicht DEN Nachweis!
Zum einen reicht natürlich die Rechnung vom Händler (aber wer führt die denn mit). Wenn das Boot aber gebraucht von Privat gekauft wurde, müsste man die komplette Historie bis zum Nachweis der Zahlung der Umsatzsteuer nachweisen...

Weiter muß der Verkäufer explizit darauf hinweisen, wenn er diesen Beweis nicht beibringen kann.

Hat von euch jemand Erfahrungen damit oder wurde tatsächlich mal diesbezüglich kontrolliert?

Gruß
Jens
__________________
Wiking Meteor 460 convertible mit Honda BF90A Karmann Missouri LT600H

Geändert von putchi (22.04.2022 um 18:00 Uhr) Grund: Korrektur
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  #2  
Alt 22.04.2022, 18:42
Benutzerbild von Heinz F
Heinz F Heinz F ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von putchi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
ich bin aus gegebenem Anlas mit dem folgendem "Problem" konfrontiert worden:

"Wasserportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedsstaaten der europäischen Union und von dort ansässigen Personen genutzt werden sollen, müssen sich im "steuerrechtlich freien Verkehr" befinden. Die Umsatzsteuer muss für Altfahrzeuge in einem der EU-Mitgliedssaaten entrichtet worden sein. Auf Verlangen der Zollbehörden ist hierüber ein geeigneter Nachweis vorzulegen."

Ich habe (auch hier und) im Netz gesucht und es verhält sich überall gleich.

Es gibt nicht DEN Nachweis!
Zum einen reicht natürlich die Rechnung vom Händler (aber wer führt die denn mit). Wenn das Boot aber gebraucht von Privat gekauft wurde, müsste man die komplette Historie bis zum Nachweis der Zahlung der Umsatzsteuer nachweisen...

Weiter muß der Verkäufer explizit darauf hinweisen, wenn er diesen Beweis nicht beibringen kann.

Hat von euch jemand Erfahrungen damit oder wurde tatsächlich mal diesbezüglich kontrolliert?

Gruß
Jens
Noch nie, wenn kontrolliert wurden in DK/NL/S nur die Papiere überprüft!
Nach irgend einen Steuernachweiss hat nie jemand gefragt .
Würde und mache mir da kein Kopf drum machen wenn ich in Europa unterwegs bin .
__________________
Gruß aus Norddeutschland
Heinz
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putchi (22.04.2022)
  #3  
Alt 22.04.2022, 18:59
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dori dori ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinz F Beitrag anzeigen
Noch nie, wenn kontrolliert wurden in DK/NL/S nur die Papiere überprüft!
Nach irgend einen Steuernachweiss hat nie jemand gefragt .
Würde und mache mir da kein Kopf drum machen wenn ich in Europa unterwegs bin .
ich habe die Rechnung als PDF auf dem Handy gespeichert und kann es bei Bedarf versenden....
__________________
gruss von
theo



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  #4  
Alt 22.04.2022, 20:17
Benutzerbild von Ferdi
Ferdi Ferdi ist offline
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Zitat:
Zitat von dori Beitrag anzeigen
ich habe die Rechnung als PDF auf dem Handy gespeichert und kann es bei Bedarf versenden....
naja, Du hast ja neu beim Händler gekauft - mit vollen Hosen ist gut stinken
__________________
lg
Ferdi

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dori (23.04.2022), putchi (22.04.2022)
  #5  
Alt 22.04.2022, 20:53
Stormanimal Stormanimal ist offline
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Zitat:
Zitat von putchi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
ich bin aus gegebenem Anlas mit dem folgendem "Problem" konfrontiert worden:

"Wasserportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedsstaaten der europäischen Union und von dort ansässigen Personen genutzt werden sollen, müssen sich im "steuerrechtlich freien Verkehr" befinden. Die Umsatzsteuer muss für Altfahrzeuge in einem der EU-Mitgliedssaaten entrichtet worden sein. Auf Verlangen der Zollbehörden ist hierüber ein geeigneter Nachweis vorzulegen."

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Hat von euch jemand Erfahrungen damit oder wurde tatsächlich mal diesbezüglich kontrolliert?

Gruß
Jens

Hast Du irgendwann mal Schauergeschichten zu diesem Thema gehört?
Im Booteforum wurde das Thema mehrfach lang und breit diskutiert.
Einfach dort mal suchen gehen.
Evtl. hilft das nachfolgende aus dem BF etwas weiter.

https://www.boote-forum.de/attachmen...9&d=1619614454
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LG Axel



Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt,
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Aktuell Dehlya 25
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  #6  
Alt 23.04.2022, 19:14
Benutzerbild von dori
dori dori ist offline
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Zitat:
Zitat von Ferdi Beitrag anzeigen
naja, Du hast ja neu beim Händler gekauft - mit vollen Hosen ist gut stinken
das sagt der Richtige
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gruss von
theo



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  #7  
Alt 23.04.2022, 20:08
Benutzerbild von Ferdi
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Zitat:
Zitat von dori Beitrag anzeigen
das sagt der Richtige
naja, ich hab mir da auch schon gedanken drüber gemacht.
ich hab mein jetziges boot in deutschland gekauft und der vorbesitzer hats aus england rübergeholt. ein ev. mwst-nachweis wär da wohl schwierig zu bekommen.
das hat mir bisher zwar auch keine schlaflosen nächte bereitet, mit axels booteforumlink schlaft sichs aber noch beruhigter.
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lg
Ferdi

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putchi (23.04.2022)
  #8  
Alt 23.04.2022, 20:26
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Das Thema habe ich im BF schon aus Eigeninteresse verfolgt
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Ferdi (23.04.2022)
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