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Zulassung / Versicherung / Führerschein Bootsanmeldungen, Versicherungen und alles zu Führerscheinen

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  #1  
Alt 04.07.2023, 18:55
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Standard Überprüfung einer Festkörperrettungsweste

Hallo und schönen Abend,

im "orangen" habe ich die Frage auch schon gestellt und einiges Nützliches aus deutscher Sicht erfahren. Also: Bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Donau durch die Strompolizei (nicht Schifffahrtaufsicht) wurde bei meiner Rettungsweste die fehlende Überprüfung beanstandet aber letztlich nicht weiter verfolgt. Dabei handelt es sich um eine Rettungsweste mit festem Auftriebsmaterial, selbstverständlich mit Herstelleretikett und CE und Baujahr. Und ja, wir reden hier von einem Sportboot in nichtkommerzieller Verwendung.

Daher meine Frage hier an die österreichischen Kollegen: Gibt es ein gesetzliches Ablaufdatum für diese orangen Rettungswesten? Müssen diese Rettungswesten regelmäßig überprüft werden, so wie die selbstaufblasenden Automatikwesten? Und wenn ja, wer führt diese Überprüfungen durch? Meine bisherige Information war die, dass es ausreichend ist, den Zustand der Weste und dem Gurtzeug selbst zu überprüfen.

Verständlicherweise werde ich eine verschlissene Rettungsweste mit defektem Gurtzeug austauschen - aber es liegt in meiner Verantwortung das zu tun. Und letztlich waren ja bei der Kontrolle beide Rettungswesten technisch in Ordnung, denn sonst wäre da sicher straftechnisch was passiert.
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Liebe Grüße
Peter

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  #2  
Alt 04.07.2023, 19:07
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Ich kenne jetzt nur die Angabe von secumar, die sagen 10 Jahre.
Einen Gesetzestext kenne ich definitiv nicht.
Andererseits kostet so ein Ding 30€. Einfach ersetzen und Mittelfinger raus.
Sorry, bei so Polizei Geschichten werd ich immer grantig

Cu
Martin
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petzeler (04.07.2023)
  #3  
Alt 04.07.2023, 19:58
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Ich kenn keine gesetzl. Regelung, was natürlich nicht heisst, dass es nicht doch eine gibt.
__________________
lg
Ferdi

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petzeler (04.07.2023)
  #4  
Alt 04.07.2023, 20:30
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Zitat:
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....Einen Gesetzestext kenne ich definitiv nicht. ...
....Einfach ersetzen und Mittelfinger raus....
Cu
Martin
Zitat:
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Ich kenn keine gesetzl. Regelung, was natürlich nicht heisst, dass es nicht doch eine gibt.
Danke für eure Einschätzung - ich habe ja auch ganz kühn und keck bei der Kontrolle behauptet: "Die Dinger müssen nicht überprüft werden - Wenn ich der Meinung bin, die sind in Ordnung, dann reicht das"

Zum Mittelfinger: Die letzte Frage, nachdem die Überprüfung schon fast fertig war hat gelautet: "Haben sie Alkohol getrunken?" Meine Wunschantwort wäre gewesen: "Bis JETZT NOCH nicht" Das aber habe ich mir verkniffen, denn ich wollte ja Bootfahren und nicht mit der Polizei diskutieren - da verliert man vorhersehbar in Österreich.

Irgendwie hatte ich bei der ganzen Aktion den Eindruck, dass das ganze ein Übungseinsatz für eine "Frischg'fangte" gewesen ist.
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Liebe Grüße
Peter

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  #5  
Alt 04.07.2023, 21:15
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Also zur Schwimmweste gibt es bei Feststoff offensichtlich keine Verordnung.
Ansonsten nie mit der Polizei reden. Von mir kriegen die das Patent und sonst nix. Alles weitere über Machac, Anwalt mit 24/7 Hotline.
Der schaut dann was Sache ist.

Cu
Martin
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Heinz F (05.07.2023), petzeler (04.07.2023)
  #6  
Alt 05.07.2023, 06:52
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Es gelten die Ablaufdaten der Hersteller.
Eine Überprüfung ist nicht vorgesehen (ausser die eigene).

@Martin: das mit dem Anwalt würde ich lassen, das spornt mich nur an, genauer zu gucken

Polizisten sind auch nur Menschen und reagieren entsprechend. Vermutlich hatte der Kollege nur im Kopf, dass Rettungswesten regelmäßig überprüft werden müssen, übersah dabei, dass es nicht nur aufblasbare gibt.
Das mit dem Frischgefangten kann durchaus sein, die Frage nach Alkohol standard.

Unterm Strich, nix bezahlt, Schiff kontrolliert und für iO befunden.

Ergo etwas viel Lärm um nix ;-)
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sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor...
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dori (05.07.2023)
  #7  
Alt 05.07.2023, 07:37
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Zitat:
Zitat von dodl Beitrag anzeigen
Sorry, bei so Polizei Geschichten werd ich immer grantig

Cu
Martin
Martin du hast keine Ahnung, wie sich die Polizei vor dir fürchtet.
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  #8  
Alt 05.07.2023, 08:00
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Weil ich nicht mit ihnen rede?
Du hast da was missverstanden glaub ich.

cu
martin
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  #9  
Alt 05.07.2023, 10:33
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petzeler petzeler ist offline
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Standard Viel Lärm um Nichts - oder doch?

Ich bin jetzt insgesamt (in über 12 Jahren) drei mal auf der Donau in Österreich kontrolliert worden. Zwei mal durch die Wasserstraßenaufsicht und einmal durch die Polizei. Die Beamten der Schifffahrtaufsicht waren stets zuvorkommend und freundlich (auch als ich ohne Zulassung unterwegs gewesen bin) nur mit der Polizei gibts Brösel.

Denn die Inkompetenz bei der Überprüfungsfrage der Rettungsweste fand ihre Fortsetzung dann beim pyrotechnischen Löschmittel. Diese sind - und das habe ich vom Amtssachverständigen für Bootszulassung, der gleichzeitig Feuerwehrmann ist - von der wiederkehrenden Überprüfungspflicht ausgenommen. Auch hier wurde bemängelt, dass keine Überprüfungsplakette drauf ist.

Es ist also schon eine Frage wie ich als Polizei dem Bürger gegenüber auftrete: Einen auf dicke Hose machen und dann in der Sache nicht sattelfest zu sein geht eben nicht.

Darüber hinaus ist die Frage schon erlaubt, ob die Amtshandlung bei Wildungsmauer tatsächlich mit 5 km/h über Grund durchgeführt werden muss. Für den tonnenschweren Stahlpott kein Problem, aber mit dem Schlauchboot an der Leine zerrt es schon ein bissl, wenn die Donau dort mit 8 - 13 km/h runter kommt. Da ist eben der Gesamteindruck nicht überzeugend gewesen.

Das Ganze bringt mir den Spruch auf einem Zierschild meines Onkels in Erinnerung: "Trutz ohn Macht wird verlacht"
__________________
Liebe Grüße
Peter

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Geändert von petzeler (05.07.2023 um 10:41 Uhr)
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  #10  
Alt 05.07.2023, 14:27
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Mensch Peter was machst du, dass du in 12 Jahren 3 mal kontrolliert wirst?
Ich fahre schon viel länger auf der Donau und wurde noch nie kontrolliert.
Mensch Peter deine Sorgen möchte ich zur Zeit haben.

lg Franz
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  #11  
Alt 05.07.2023, 15:12
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Zitat:
Zitat von petzeler Beitrag anzeigen
Denn die Inkompetenz bei der Überprüfungsfrage der Rettungsweste fand ihre Fortsetzung dann beim pyrotechnischen Löschmittel. Diese sind - und das habe ich vom Amtssachverständigen für Bootszulassung, der gleichzeitig Feuerwehrmann ist - von der wiederkehrenden Überprüfungspflicht ausgenommen. Auch hier wurde bemängelt, dass keine Überprüfungsplakette drauf ist.
Wobei das ohnehin eine komplett vertrottelte Regelung ist.
Ich sitz bei 3,7m² Fläche auf 70-130l Sprit. Da geh ich keinen Feuerlöscher suchen, sondern schau mir das Feuerwerk aus möglichst sicherer Entfernung an

Warum kontrolliert man überhaupt ein Schlaucherl mit Pensionist.
Weil er vielleicht seine Weste vergessen oder nicht zeitgerecht geprüft hat?
Schikane oder einfach wichtig machen.

Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal, ob meine Westen irgendwelchen Vorschriften entsprechen. Ich hatte die 1x an um mich drüber lustig zu machen.

cu
martin
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  #12  
Alt 05.07.2023, 17:40
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Wir schleppen die RW ja auch nur weil es sein muss in irgendeinem Staufach mit rum

Aber ich glaube, dass die Verwarnung der Behörde nicht zufällig gerade jetzt kommt sondern mit einem schweren Bootsunglück und einer dramatischen Rettungsaktion an der Nordseeküste zusammenhängt.

Im anschließenden Unfallbericht wurde darauf hingewiesen, dass ab sofort vermehrt auf den Zustand der RW geachtet werden soll und dieses Thema dringend mehr Beachtung bei den Prüfungen bekommen soll.

Nur kurz: kleiner Segler mit 3 Leuten ist bei Borkum gekentert, die RW funtionierten nicht richtig, die Personen ware lange im Wasser und haben sich an Brocken festgehalten.2 Personen wurden im letzen MOment gerettet, der dritte sollte an der RW ins Rettungsboot gehoben werden und die Weste ist dann gerissen und der Mann untergegangen. Ganz schlimme Geschichte, die haben lange um ihr Leben gekämpft.
__________________
Gruß

Jörg und Sandra
---------------------------------------------------

Boot: Ribcraft 585PRO/Yamaha F150 / Harbeck Alu 2T Zugfahrzeug BMW x3
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Schlauchlegende:Paddel-Schlauchi 3m Metzeler Juca 5PS Yammi, Zodiac Cadet 340 15PS Evinrude,Quicksliver-Rib 450 Mercury 60PS 2T
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dori (05.07.2023), Grauer Bär (05.07.2023)
  #13  
Alt 06.07.2023, 07:16
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Als Bootsführer bin ich verantwortlich für alles was auf dem Boot passiert und sobald ich eine andere Person mitnehme...
Denk mal drüber nach bzgl. Rettungsweste und co.
Ich nehm die Rettungswesten mit damit ich meiner Verantwortung nachkomme kann und nicht wei es eben sein muss.

Bzgl. Feuerlöscher und 70-120L Sprit auf kleinem Boot. Sei froh das es dafür keine Regelung gibt, wie z.B. max 10L pro qm Boot oder so und dann einen jährlichen TÜV.
__________________
AK Voraus
Markus
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armstor (06.07.2023)
  #14  
Alt 06.07.2023, 07:53
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Bei den Westen gibt es seit jeher eine gewisse Schwankungsbreite.
Einer hätte sie am Liebsten schon im Auto am Weg zum Boot an, andere wissen nicht wo die überhaupt sind. Das was ich oft auf Charterbooten fand, hatte auch einen gewissen Unterhaltungswert.

Ändert auch nichts an der unnötig lästigen Kontrolle, ohne zu wissen was man eigentlich kontrolliert.

Beim Sprit würde ich eine Regelung sogar einsehen, wenn ich an den Adrenalinkick denke den ich immer bekomme wenn einem am Boot die Zigarette runterfällt.
Fürs Auto gibt es sie ja auch. D und A sind da noch recht locker, überall anders sind nur Minimalmengen erlaubt.
Ich bin natürlich trotzdem froh, dass es am Boot egal ist

cu
martin
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  #15  
Alt 06.07.2023, 08:06
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Gilt eigentlich die Regelung in ITALIEN noch, das die Anzahl der mitgeführten Rettungswesten gleich der maximal zulässigen Anzahl Personen sein muss? Also nicht pro Person an Board.
Das ist mit ein Grund warum ich nicht nach Italien fahre, denn dann müsste ich 11 Westen mitschleppen.
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AK Voraus
Markus
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