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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuer bezahlen trotz grünem Kennzeichen?


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Joerg
22.07.2011, 22:44
Was mich stutzig macht, sind Deine eingetragenen Schlüsselnummern, in der BE (deswegen wollt ich sie sehen), wie auch in Deiner neuen Zulassung.

Ich kann mich dunkel an die Schlüsselnummer 8501 erinnern, die in diesem Zusammenhang irgendwie wichtig war. Ich finde aber einfach nicht die Quelle, um dieses zu untermauern :nixweiss

Was ich gefunden habe, ist dies hier, wo zumindest erkennbar ist, worum es mir geht :

http://up.picr.de/7732321xed.jpg


und hier nochmal was über gockel :

Das Gutachten nach §18 unseres jetzigen Bootsanhängers sagt:

Fahrzeug- und Aufbauart

SDAH F. Sportgeraete, Schlüsselnummer 8501
Bootstransporter Schlüsselnummer 00



Und in meiner BE vom Trailer ( habe ich eben nachgesehen) ist auch die Schlüsselnummer 8501 eingetragen, bei Dir nicht. An dieser Stelle steht bei Dir (erste Zeile ganz rechts) :

7603 (wenn ich es richtig lesen kann):nixweiss

Vielleicht liegt es daran, frag doch einfach nochmal nach beim FA.

quastenfloesser
22.07.2011, 23:18
Hallo Jörg,
die 7609 (schlechtes Bild :hail), ist wohl auch für Bootstrailer gültig.
Habe im Bootsforum eine ähnliche Diskusion mit der Nr. gefunden, die
auch steuerbefreit ist.

Die Gesetzestexte habe ich gefunden. Was mir noch fehlt ist die Änderung,
daß der Anhänger ein Schild haben muß. Gockel gibt da nichts vernünftiges her.

So kann man den Freitag Abend auch verblödeln :futschlac:futschlac:futschlac

Danke nochmal vielmals für Eure Hilfe! :hail:hail:hail:hail:hail
Ich berichte wie es weiter geht.

Joerg
22.07.2011, 23:23
Habe mir gerade den hier (http://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=21695&highlight=kennzeichen&page=2)durchgelesen (interessant ab Post 30 ), meine mystische Zahl taucht da auch auf :ka5, weiß aber nicht, ob Du dort auch angemeldet bist und damit was anfangen kannst.

Dieter B.
22.07.2011, 23:32
Ich mag mich gar nicht an der Diskussion beteiligen, weil es so absurd ist. Die Begründung unter dem Schreiben (#7) ist derart laienhaft und in sich widersprüchlich, dass man fast versucht sein sollte, zu prüfen, ob ein angegebenes Konto tatsächlich der Finanzverwaltung und nicht einem Sachbearbeiter gehört...........................

Ich stell mir gerade vor, wie ich mit dem Schreiben in Hand in das Büro des Vorgesetzten stürzen würde................................

quastenfloesser
22.07.2011, 23:57
Hallo Dieter,
Kommentar meiner besseren Hälfte:
Wäre ich da hin gegangen hätten wir das ganze Plaver net! :futschlac:futschlac
Wir haben eben köstlich gelacht und Du bist gerne eingeladen.

@Jörg: Es war interressant, denn es handelt sich vielleicht um die selbe Person,
zumindest um das selbe Amt! :wow::wow:
Vielleicht liegt es doch an der Schlüsselnummer. Ist schon eine Frechheit das man da noch
Geld beim KBA bezahlen soll um was nachsehen zu können.

Ich bin nicht allein!!

So, meine bessere Hälfte nimmt nun den Kampf auf!! :duell:duell
Sie hat eindeutig die besseren Nerven und neigt nicht so schnell dazu Türen zu ruinieren! :futschlac:futschlac

Dieter B.
23.07.2011, 00:31
Sachlich zu argumentieren ist besser!:coffe. Hier in Hamburg hätte ich dem Sachbearbeiter noch den freundlichen Hinweis gegeben, dass ich meine, dass das Derzernat DIE " Dezernat interne Ermittlungen" an diesem Fall wohl Interesse bekunden könnte.....................

Aber "hier in Hamburg" lief das so ab, ich hab es schon mal irgendwo geschrieben. Ich hatte natürlich ein grünes Kennzeichen erhalten und keine Steuern bezahlen brauchen. Dann kam dieses Forum und nach einer Zeit dachte ich, beantrage bloß ein schwarzes. Ständig jede Menge "Fremdkörper" im Boot auf dem Trailer. Versichert hatte ich den Trailer sowieso schon.
Kennzeichen abgebaut. Damit zum Schilderdienst, dem das grüne Schild hingehalten und gesagt: Das bitte in schwarz". Er guckt dumm. Ich erkläre, warum von grün zu schwarz. Er meint, für n Taler in die Portokasse, FÄRBT ER DAS SCHILD UM! OK. Ich also mit dem jetzt schwarzen Schild zur Zulassungsstelle. Papiere auf den Tisch gelegt und der verdutzten Dame erklärt, WARUM ich denn lieber das schwarze Schild haben möchte. Das hatte sie noch nie erlebt. Ähm, man macht sich ja auch kaum Gedanken darüber, wenn man nicht so einem oder ähnlichen Forum angehört. Stielaugen bekam sie, als ich ihr gleich mein mit Zulassungsstempel und HU-Plakette bestücktes schwarzen Kennzeichen vor die Nase legte. Ich erklärte ihr, dass ich es gleich habe um spritzen lassen und so die Kosten für Neuschild, Zulassungsstempel und HU-Plakette sparen möchte.:lachen. Das war ihr noch nie passiert:wow:. Ich habe dann zur Allgemeinen Betriebserlaubnis des Trailers noch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 erhalten, die Gebühr bezahlt und gut war es.

In der ABE steht übrigens folgernder Satz:

"Das Fahrzeug ist nur dann zulassungsfrei, wenn es als Spezialanhänger gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 6. Buchstabe m StVZO (Anmerkung meinerseits: Alt) zur Beförderung von Sportgeräten für Sportzwecke verwendet wird."

Nur das zur Kenntnis den Usern, die ihr Urlaubs- und sonstiges Gepäck in das Boot laden. Die Zulassungsfreiheit erlischt dann!

quastenfloesser
23.07.2011, 07:52
Ja Dieter sachlich ist immer besser.
Letztendlich stellt sich mir die Frage was tun?
Wenn ich so wie es jetzt ist weiter fahre mit Gepäck im Boot, dann bin
ich vielleicht auch wieder der Dumme bei einer Kontrolle.
Das glaubt mir ja kein Mensch!
Die andere Variante ist die wie Du es gemacht hast. Die Steuer bringt mich nicht um.
Ich denke da nochmal drüber nach bevor agiert wird.

Hier habe ich noch die Links zu den Gesetzestexten.
Aber bitte ohne Gewähr!

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

Kraftfahrzeugsteuergesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html

In keinem fand ich die Verbindung zwischen der angeblich erforderlichen Nutzung im Verein und der Steuerbefreiung.

günter
23.07.2011, 09:42
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass das Finanzamt versucht über eine für es vorteilhafte Auslegung des Begriffs "Sport" an Geld zu kommen! Bootfahren ist nur dann Sport, wenn es in einem Verein betrieben wird, ansonsten ist es reines Vergnügen, das nicht von der Steuer befreit werden sollte. Soooo ganz verkehrt ist diese Auffassung ja auch wieder nicht. Nur dann hätten sie auch das grüne Nummernschild ablehnen müssen!

Günter

torfini
23.07.2011, 10:25
Moin,

wollte auch mal was dazu zum besten geben:

als wir unseren Trailer letztes Jahr im November umgemeldet haben, sagten die vom Amt, das wir Glück haben. das unseren Papiere und Trailer schon alt sind, wäre das ein neuer müsste ich dafür steuern zahlen, da in den Papieren :

Bootstransporter steht , Transporter gleich Transport gleich Steuern!!!!

Es müsste drin stehen: Bootstrailer dann keine Steuern!!!:cognemur:cognemur:cognemur

Echt interessant die Gesetzesauslegung....:nixweiss:new:cognemur

Spencer
23.07.2011, 12:12
Also auch das ist nicht korrekt - ein Freund von mir ( 100m entfernt ) handelt mit Pferdeanhängern und meldet in der Woche 5 Anhänger auf grünes Kennzeichen zulassungsfrei an. Und da steht auch Pferdetransporter ! Ergo hat man das Gutachten und bekommt ein grünes Kennzeichen ist der Trailer zulassungs- und damit steuer- und versicherungsfrei !

Einzige Bedingung es muss gerade dieser Text in den Papieren stehen ( darum muss er ständig mit dem neuen Anhänger zur DEKRA ) SDAH für Sportpferde - Pferdetransporter !

Joerg R
23.07.2011, 16:48
Moin,

wollte auch mal was dazu zum besten geben:


Bootstransporter[/SIZE] steht , Transporter gleich Transport gleich Steuern!!!!

Es müsste drin stehen: Bootstrailer dann keine Steuern!!!:cognemur:cognemur:cognemur

Echt interessant die Gesetzesauslegung....:nixweiss:new:cognemur

Hallo,

sage ich doch die spinnen im Amt.:stupid:stupid

Gruß
Joerg R

quastenfloesser
23.07.2011, 18:35
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass das Finanzamt versucht über eine für es vorteilhafte Auslegung des Begriffs "Sport" an Geld zu kommen! Bootfahren ist nur dann Sport, wenn es in einem Verein betrieben wird, ansonsten ist es reines Vergnügen, das nicht von der Steuer befreit werden sollte. Soooo ganz verkehrt ist diese Auffassung ja auch wieder nicht. Nur dann hätten sie auch das grüne Nummernschild ablehnen müssen!

Günter

Das ist halt Ansichtssache.
Ich sehe das mal so:
Dem Grundgesetz nach sind hier in D wohl angeblich alle gleich.
Leider gibt es hier welche die sind gleicher.
Es kann doch nicht sein, daß der eine Steuern zahlt und der nächste nicht,
aus reiner Beamtenwillkür heraus.
Wenn ich als Händler einen Bootstransporter zur Auslieferung oder Überführung benutze,
dann ist es sicherlich richtig Steuern zu entrichten.
Wenn aber Privatpersonen nur auf Grund einer Beamtenformulierung mal Steuern zu zahlen haben und mal nicht, entspricht das nicht meinem Gleichheitsempfinden.
Dazu zählen für mich auch Schlüsselnummern!
Wo kommen wir denn da hin mit dem Grundsatz: Alle sind Gleich...!

Ob ich jetzt noch 29€ Steuern zu meinem, eigentlich unnötig hohen,
Benzinverbrauch/Strecke addiere ist mir eigentlich egal.

Deshalb werde ich auch Dieters Lösung wählen und das Schild schwärzen, Schein ändern und
mich nicht mehr drüber aufregen.

Da kann ich dann auch ungestraft im Winter den Leuten die Panelen vom Baumarkt heim bringen. :futschlac:futschlac:futschlac

Vielen Dank für Eure Tips zur Aufklärung dieses recht heftigen Sachverhalts.
Schließlich führte eine Ummeldung eines im Landkreis registrierten Trailers zur Steuererhebung.
Der Vorbesitzer hat nachweislich keine gezahlt.
Bei mir steigt gerade wieder der Blutdruck.

Wolfi
23.07.2011, 21:33
Hallo,
ich habe in meinen Unterlagen nachgesehen und kann zu dem Thema Kraftfahrzeugsteuer für Trailer (Transporter für Sportgeräte) folgendes berichten.

Nach § 3 Nr. 1 KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz) in der ab dem 25.04.1997 geltenden Fassung sind nach § 18StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeuge steuerpflichtig, wenn sie einer Betriebserlaubis bedürfen und ein amtliches Kennzeichen führen müssen.

Aufgrund dieser Bestimmung hat seinerzeit die Steuerverwaltung einen Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von jährlich 43,00 DM für meinen Trailer festgesetzt.

Im Nachhinein hat man das KraftStG wieder geändert, so dass nach § 3 Nr. 1 KraftStG ab dem 25.04.1997 keine Steuerpflicht für Anhänger besteht, die ausschließlich dem Transport von Sportgeräten diesen.

Mit Bescheid vom 21.09.1998 ist mir seinerzeit die gesamte entrichtete Kraftfahrzeugsteuer (86,00 DM) rückerstattet worden.

Allerdings, wenn mit dem Boot andere Gegenstände wie dem eigentlich zugedachten Zweck transportiert werden sollen, empiehlt es sich, dem Trailer einem Zulassungsverfahrfen zu unterziehen. Das heißt dann aber auch, es besteht Steuer- und Versicherungspflicht.

Gruß Wolfi

Lucalino
24.07.2011, 09:54
Hallo

Als ich meinen ersten Bootstrailer 2008 an der Zulassungstelle zuließ,bekam
ich dort ein grünes Kennzeichen ( der Trailer hatte vorher schon eins ,und war schon 31 Jahre alt ).

Etwa 3 Monate später,schickte mir das Finanzamt einen Brief.
Indem ich aufgefordert wurde,nachzuweisen das der Trailer ausschließlich
für den Bootstransport benutzt wird.
Ich hab dann vom Hänger mit Boot ein paar Fotos gemacht,und den Finanzamt
vorbeigebracht .
2 Wochen später kam vom Finanzamt ein Bescheid,das keine Steuern zu entrichten sind.

Sehr seltsam mit deinem Finanzamt.Ich glaube man möchte Dich über den Tisch
ziehen.

Gruß
Rainer

sporty
24.07.2011, 10:15
Hi zusammen
Es wurde auch schon einmal eine Steuerpflicht so begründet " Ein Motorboot mit Kajüte dient der Freizeitgestaltung mit Familie etc. und ist daher kein Sportgerät.
Somit ist der Anhänger steuerpflichtig.":futschlac
Auch diese Begründung hielt dem anschließenden Einspruchverfahren nicht stand.:mobo

erstbezug
02.08.2011, 13:53
Das ist halt Ansichtssache.
Ich sehe das mal so:

Ob ich jetzt noch 29€ Steuern zu meinem, eigentlich unnötig hohen,
Benzinverbrauch/Strecke addiere ist mir eigentlich egal.

Deshalb werde ich auch Dieters Lösung wählen und das Schild schwärzen, Schein ändern und
mich nicht mehr drüber aufregen.

Da kann ich dann auch ungestraft im Winter den Leuten die Panelen vom Baumarkt heim bringen. :futschlac:futschlac:futschlac

Vielen Dank für Eure Tips zur Aufklärung dieses recht heftigen Sachverhalts.
Schließlich führte eine Ummeldung eines im Landkreis registrierten Trailers zur Steuererhebung.
Der Vorbesitzer hat nachweislich keine gezahlt.
Bei mir steigt gerade wieder der Blutdruck.


Ich kann s nachvollziehen, ich kämpfe grade darum, ein altes (sorry) banales Schlauchboot mit nen alten 5 ps Motor legal aufs Wasser zu bringen.

Die Lösung mit dem Schild schwärzen würde ich mal nicht machen, wenn Du sowieso Steuern zahlst ist diese Nutzungsbeschränkung "nur für Sportzwecke" doch dann wohl vom Tisch.

Und dann mit der grünen Nummer mal ne Fuhre Panele durchs Dorf fahren und die darauffolgende Diskussion geniessen.:duell

Besten verzweifelten Gruss
Helmut

quastenfloesser
02.08.2011, 18:53
Hallo Harry,
wenn ich das Schild umfärbe, dann natürlich nur mit dem entsprechenden
Eintrag/Austrag des grünen Schildes im Schein.
Oder Teil 1 oder 2.... wie nennt man das Zettelchen, was früher mal ein
Fahrzeugschein war.
Sonst ist die Sache ja nicht rund. :zwinkern

Stephan777
01.10.2011, 22:12
Nachdem ich nun aus dem Urlaub zurück bin, wollte ich nun gestern endlich meinen Trailer ummelden. Der ist noch auf den Vor-Vorbesitzer angemeldet (grünes Kennzeichen) und der wäre im Fall des Falles sicher wenig erfreut,.... aber lassen wir das.

Nachdem ich hier eine Menge zum Thema gelsesen habe, habe ich mich für folgende Variante entschieden:

1. Trailer bekommt eine eigene Versicherung (entspr. Nr. von der HUK schon lange bekommen).
2. Trailer soll ein schwarzes Kennzeichen bekommen, damit ich damit ggf. auch mal was anderes transportieren kann (Reisegepäck ins Boot stopfen).

Also bin ich fröhlich auf die Zulassungsstelle gewackelt und habe die ganzen Trailer-Papiere und die Versicherungsnummer abgegeben und um eine "normale Anhängerzulassung" gebeten.
Hierauf erklärte mir die freundliche Sachbearbeiterin, dass die nur möglich sei, wenn ich beim TÜV die Art des Anhängers von Boot-Trailer auf Anhänger (sinngemäßer Wortlaut) verändern ließe. Gleichzeitig meinte sie, dass der TÜV das wohl aber kaum machen würde, da es ja nun mal ein Bootstrailer ist. Ich muß ein grünes Kennzeichen nehmen.

Ich war erst einmal konsterniert. Dann habe ich dem Leiter der Behörde den Fall per Brief geschildert und um Klärung gebeten.

Nachdem ich nun hier noch einmal gelesen habe, überlege ich, ob die Dame vielleicht sogar recht hatte und ich den Trailer mit einem grünen Kennzeichen zulassen muß (weil es ja ein Sportanhänger ist) und dann dem Finanzamt getrennt mitteilen kann, dass ich die Kriterien für einen steuerfreien Betrieb wohl nicht erfüllen werde. Sprich ich hätte ein grünes Kennzeichen und zahlte dennoch Steuern. Oder ist das Blödsinn? Ich müßte dann wohl zumindest den Steuerbescheid immer mitführen, falls ich mal was anderes auf dem Trailer habe.......:nixweiss

Nun warte ich mal ab, was vom Behördenleiter für eine Antwort kommt.

Dieter B.
02.10.2011, 01:57
Manchmal bin ich echt froh, in Hamburg zu wohnen........................:lachen
Hier scheint mir vieles unkomplizierter.

Stephan777
02.10.2011, 22:30
Manchmal bin ich echt froh, in Hamburg zu wohnen........................:lachen
Hier scheint mir vieles unkomplizierter.

Bei uns tauchen wahrscheinlich auf der Zulassungsstelle im Verhältnis wesentlich weniger Trailer-Anmelder auf, als bei Euch. Die gute Dame war schon in Alarmstimmung, als sie nur das Wort "Boots-Anhänger" hörte.

Aber ich hätte auch nichts dagegen, in HH zu leben, dann müßte ich mit meinem geliebten HSV wenigstens nicht aus der Ferne mitleiden.