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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuer bezahlen trotz grünem Kennzeichen?


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Dieter B.
02.10.2011, 23:34
Bei uns tauchen wahrscheinlich auf der Zulassungsstelle im Verhältnis wesentlich weniger Trailer-Anmelder auf, als bei Euch. Die gute Dame war schon in Alarmstimmung, als sie nur das Wort "Boots-Anhänger" hörte.

Aber ich hätte auch nichts dagegen, in HH zu leben, dann müßte ich mit meinem geliebten HSV wenigstens nicht aus der Ferne mitleiden.

Ich habe mein grünes Kennzeichen schwarz über lackieren lassen. 5 Taler in die Kaffeekasse gesteckt. Bin mit dem noch abstempelten jetzt schwarzen Kennzeichen hoch. Dort habe ich das Ding auf den Tisch gelegt, meine Versicherungsunterlagen dazu (Der Trailer war nämlich schon freiwillig versichert) . Das war der Dame dort allerdings auch noch nicht passiert.
Sie verstand allerdings nicht, warum ich denn nun meinen steuer- und eigentlich versicherungsfreien Anhänger zulassen und versichern wollte.
Das erklärte ich ihr, also bei mir eigentlich nur wegen der Zuladung von Gepäck und alles war gut. Sie holte sich allerdings noch Unterstützung von einer Kollegin, aber nur, um mit ihr herzlich zu lachen.....................
Ich bekam mein Kennzeichen wieder. Hatte die Bezahlung der beiden Stempel gespart, schraubte mein Kennzeichen wieder an und gut.
Natürlich: Umschreibung und Papiere musste ich bezahlen!

HSV heute: :wein:wein:wein

timo
03.10.2011, 10:02
hallo

ich würde die sache meinem anwalt übergeben.
wir haben noch einen 3t bootstrailer mit schwarzem kennzeichen,
und der ist steuerfrei:futschlac


gruß timo

Stephan777
03.10.2011, 15:26
hallo

ich würde die sache meinem anwalt übergeben.
wir haben noch einen 3t bootstrailer mit schwarzem kennzeichen,
und der ist steuerfrei:futschlac


gruß timo

Ich mach mit beim :futschlac, aber nur, weil es mir ja im Prinzip wurscht sein kann, weil der Trailer ja bis zu einer endgültigen Lösung mit den alten Kennzeichen rollen kann.

Ich hoffe mal, meinen Anwalt davon verschonen zu können. Der arme Kerl wird durch meine berufsverbandliche Tätigkeit schon immer wieder gezwungen, sich mit vereinsrechtlichen Fragestellungen zeitaufwendig auseinanderzusetzen - bei meist lächerlichen Streitwerten. Und da im Dezember erst mal unser zweiter Sohn auf die Welt kommt, wird der Trailer auch in den nächsten Monaten nicht zur Gepäckbeförderung benötigt werden. Was soll`s also?:coffe

quastenfloesser
06.10.2011, 20:42
Heute war ich auf der Zulassungsstelle und habe meinen neuen Trailer für das neue Boot zugelassen.
Die Dame wollte mir doch tatsächlich ein grünes geben :futschlac:futschlac
Ich fragte Sie dann ob sie xx........ persönlich kennt.
Dies wurde bejaht, woraufhin ich Ihr das alles erzählte. Sie war ein wenig überrascht.
Konnte meine Entscheidung zum schwarzen dann allerdings gut verstehen.
Sie schaute dann noch mal nach, ob bei der Anmeldung etwas falsch gelaufen wäre.
War aber alles so wie es sein mußte.

Also jetzt ein schönes schwarzes auf dem schönen Trailer. :cool1

Dieter B.
06.10.2011, 21:58
Auf einem grünen Trailer Joachim??:futschlac:futschlac:futschlac

quastenfloesser
06.10.2011, 22:01
Nö Dieter, der ist wohl schnöde verzinkt.
Aber die Idee ist gut :futschlac:futschlac:futschlac

http://up.picr.de/8416195nzh.jpg

Jip
07.10.2011, 16:54
Moin, ich hänge mich hier mal mit rein, habe auch einen komischen Fall. Ich habe für mein Bootstrailer im Sommer 2011 ein grünes Nummernschild machen lassen und den Anhänger als Bootstrailer angemeldet. Nun vom Finanzamt einen Brief bekommen, daß keine Steuer nach §10 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz erhoben wird.

Soweit logisch.

Nun steht da:

"Der Anhänger darf nur hinter Kraftfahrzegen geführt werden,

- für die um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder
- die ausschließlich zur zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz verwendet werden.

Also doch nicht Steuerfrei weil der PKW dann mehr besteuert werden müsste ?

Verstehe ich nicht.

Stephan777
09.10.2011, 00:06
Habe nun Antwort von der Zulassungsstelle bekommen. Die bleiben bei ihrem Standpunkt: Der Trailer ist als Sportgeräte-Anhänger nicht zulassungspflichtig und kann somit nur ein grünes Kennzeichen bekommen und ich dürfte ohne Umschlüsselung durch den TÜV auch nichts anderes damit transportieren.

Mir wird das zu blöd. Ich nehme jetzt ein grünes Kennzeichen und schreibe dann dem Finanzamt, dass ich vorhabe, andere Dinge als ein Boot mit dem Trailer zu befördern. Ich gehe davon aus, dass die mir dann einen Steuerbescheid schicken. Den bezahle ich dann und versichert ist das Teil eh und dann ist es mir wurscht, ob schwarz oder grün.

ansonsten siehe: http://www.youtube.com/watch?v=3L8aFkOXjb8

Jip
11.10.2011, 11:49
So, ich noch mal. Habe mit dem Finanzamt telefoniert, wegen der Formulierung, Ergebnis: der Anhänger ist Steuerfrei, nur dieser Text da geht woh nicht "anders zu formulieren" ist bei LKWs so, daß da steuerfreie Anhänger nur von Zugmaschinen mit erhöhtem Steuerbetrag gezogen werden dürfen, bei PKW wäre das nicht so, soll also alles so i.O. sein.

Na dann schauen wir mal ob's Wetter noch mal besser wird und ich noch mal steuerfrei mein Boot ins Wasser schieben kann :-)

Dieter B.
14.10.2011, 21:13
So, ich noch mal. Habe mit dem Finanzamt telefoniert, wegen der Formulierung, Ergebnis: der Anhänger ist Steuerfrei, nur dieser Text da geht woh nicht "anders zu formulieren" ist bei LKWs so, daß da steuerfreie Anhänger nur von Zugmaschinen mit erhöhtem Steuerbetrag gezogen werden dürfen, bei PKW wäre das nicht so, soll also alles so i.O. sein.

Na dann schauen wir mal ob's Wetter noch mal besser wird und ich noch mal steuerfrei mein Boot ins Wasser schieben kann :-)

"Kopfschüttel" Finanzverwaltung:wein

Jip
15.10.2011, 05:31
"Kopfschüttel" Finanzverwaltung:wein

Was solls, ich muß nix zahlen und gut,... wie das auf dem Bescheid formuliert ist kann mir ja egal sein, Hauptsache das ist nun alles rechtens so.