Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuer bezahlen trotz grünem Kennzeichen?
quastenfloesser
22.07.2011, 20:11
Hallo zusammen,
ich muß jetzt mal eine Frage stellen:
Wer hat seit Mai 2010 einen Trailer zugelassen?
Habt Ihr ein grünes Kennzeichen bekommen?
Zahlt ihr Steuern dafür?
Folgender Fall bei mir:
Ich habe im Mai 2010 das Boot mit Tailer gekauft und diesen auf mich umgemeldet.
Dabei blieb das Kennzeichen gleich, da er vorher im selben Kreis zugelassen war.
Ich behielt also das grüne und dachte ich zahle keine Steuern.
Haste gedacht! Kurze Zeit später kam der Steuerbescheid vom
Finanzamt Bad Homburg in Hessen.
Einspruch eingelgt und eine schöne Erklärung bekommen warum ich zahlen muß.
Heute beim ADAC in der Wassersportabteilung angerufen, der ebenfalls sagte ich muß zahlen.
Jetzt würde mich mal interressieren ob es noch jemanden so ergeht.
Jeden den ich bisher gefragt habe sagte mir er zahlt nichts.
Wurde da in den letzten Jahren etwas geändert?
Ich bin gespannt!
Ostwestfale
22.07.2011, 20:16
Nö, ich zahle nix.
Ausser bald ne Strafe weil der TÜV überzogen ist.:futschlac
Bon Voyage
Einspruch eingelgt und eine schöne Erklärung bekommen warum ich zahlen muß.
Und die wäre ?
Hallo,
ich habe mir im Januar 2010 einen neuen Trailer gekauft, da ich auf Nummer sicher gehen wollte, wollte ich für den Trailer Steuern bezahlen und den Trailer mit einem schwarzen Kennzeichen anmelden. Ich mußte heftig auf der Zulassungsstelle diskutieren bis ich ein schwarzes Kennzeichen hatte und Steuern zahlen durfte.
Hintergrund meines schwarzen Kennzeichen war, in dem Boot steht unsere Urlaubsmoped die Dax Replika, die Fahrräder und jede Menge sonstiges Zeug das kein Sportgerät ist.
Also bei mir genau umgedreht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:lachen
Bernd
lifeofmyown
22.07.2011, 20:40
Ich hab meinen Trailer letzten Monat mit grünem Kennzeichen zugelassen. Natürlich zahlt man dafür keine Steuern...:zwinkern
Irgendwas muss bei dir schief gelaufen sein.
quastenfloesser
22.07.2011, 20:44
Hier die Erklärung, warum.
Das Vorgeplänkel und die Namen habe ich mal unkenntlich gemacht.
Der Einspruch war auch mit einer Beschwerde über das mir entgegengebrachte Verhalten verbunden.
http://up.picr.de/7731280ahq.jpg
lifeofmyown
22.07.2011, 20:48
Was issn das fürn Quatsch? Was bedeutet denn der letzte Absatz, von wegen:"...wie mir Herr .... berichtete..."!?
Und die Sportzwecke sind nicht an die Mitgliedschaft in irgend einem Verein geknüpft! Bleib dran, damit kommt dein Finazamt nicht weit... :zwinkern
Hallo,
ich habe mir letzten September ein neues Boot mit Trailer gekauft, auch ich habe ein grünes Kennzeichen und zahle keine Steuern.
Aber ich habe den Trailer Versichert. Wegen Diebstahl und Haftpflicht.
Gruß
Joerg R
quastenfloesser
22.07.2011, 20:51
Haftpflicht habe ich auch gemacht, falls beim rumschieben mal was passiert.
Ist das so bei Dir eingetragen :
http://up.picr.de/7731343txz.jpg
oder steht da was anderes in der BE ? Wichtig die 2 Zeilen unter Punkt 1 !!
Frank-hh
22.07.2011, 20:53
Was hast Du mit dem Herrn den besprochen Joachim ?
Das vielleicht mal ein Fahrrad oder ein Grill oder sonst was mit im Boot fährt.
Denke mal scharf nach. :zwinkern
Ich bin auch gespannt:
Laut der dreizehnten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24.04.1992 müssen seit 01.06.92 Sportanhänger (z.B. Bootstrailer, Pferdeanhänger usw.) ein eigenes amtliches Kennzeichen besitzen und regelmäßig alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (TÜV).
Nach wie vor muss für derartige Anhänger keine Steuer bezahlt und keine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Aktueller Rechtsstand: 8. April 2011
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
...
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
...
Soviel zur neuen Fahrzeugzulassungsverordnung....
Und nun zum Bundesfinanzministerium:
Seit dem 1. Juli 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer, die vom Bundesministerium der Finanzen übergangsweise weiterhin mit Hilfe der Landesfinanzbehörden verwaltet wird.
Kraftfahrzeugsteuer
Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt in der Regel das Halten von Fahrzeugen, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der verkehrsrechtlich geregelten Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Die Steuer wird von den örtlich zuständigen Finanzämtern erhoben.
Und da so ein Bootstrialer ( u.a. ) mit grünem Kennzeichen von der ZULASSUNG befreit ist, unterliegt er auch nicht der KFZ Steuer
Fazit Widerspruch und auf den Fragebogen zur Steuerbefreiung drängen !
quastenfloesser
22.07.2011, 20:56
Was hast Du mit dem Herrn den besprochen Joachim ?
Das vielleicht mal ein Fahrrad oder ein Grill oder sonst was mit im Boot fährt.
Denke mal scharf nach. :zwinkern
Nein habe ich nicht!!!!
Ich hätte am liebsten... :marteau:marteau
Man kann doch kein Fahrrad in so ein schönes Boot legen!
Wenn da die Kette wo rumschmiert........:futschlac:futschlac
Hallo Joachim,
die spinnen doch. Im letzten Absatz steht doch sogar, dass die Besteuerung nicht für Spezialanhänger gilt die als reine Sportanhäger benutzt werden.
Oder wird dein Anhänger anderweitig benutzt?:nixweiss
Gruß
Joerg R
quastenfloesser
22.07.2011, 21:15
So, wenn es länger dauert. Mußte erst den Schein holen.
Ich denke das ist der selbe Wortlaut.
http://up.picr.de/7731561rwa.jpg
Schau mal hier:
http://schlauchboot-forum.com/forum/showthread.php?t=17323
Da gehen vielleicht Dachlatten, Panelen oder Rohre drauf.
Ja der einzige Unterschied ist SDAH ( Starrdeichselanhänger ) aber das ist unrelevant - definitiv grünes Kennzeichen - zulassungsfrei ( du bekommst ja nicht mal Teil II ) - also steuerfrei - nur warum hast du noch den alten Schein ? Der sollte bei der Ummeldung umgetauscht sein in Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintrag " grünes Kennzeichen " .
*edit* ist doch Zulassungsbescheinigung Teil I....nicht der alte Schein - es ist spät ich muss ins Bett.....
quastenfloesser
22.07.2011, 21:54
Hallo Guido,
jetzt habe ich es verstanden.
1. Seit 1992 brauche ich ein eigenes Schild
2. Der Trailer unterliegt nicht der Zulassungspflicht
3. Weil er nicht der Pflicht unterliegt ist er steuerfrei
Ein Formular zur Steuerbefreiung wurde auch ausgefüllt.
Der Amtsschimmel.....:cognemur:cognemur:cognemur
Ich fass zusammen:
Ich bin mal wieder der einzige Depp, der Steuern für einen zulassungsfreien
Sportanhänger bezahlt, der jedoch ein amtliches Kennzeichen führen muß.
Am 4.8. habe ich Urlaub und das Gespann ist aufgerödelt, da werde ich dann mal 2 Höfe blockieren und vorsprechen! :futschlac:futschlac
Korrekt erfasst ! Wichtig ist dabei nur der Passus, das der ANMELDEPFLICHTIGE aber NICHT zulassungspflichtige Anhänger eben nur dem angegebenen Zweck dienen darf - hier dem Transport eines Sportbootes. Da du diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ja schon ausgefüllt hast, gilt dieses wie eine uneidliche Versicherung gegenüber der Finanzbehörde - ergo hat dich entweder ein unangenehmer Zeitgenosse beim Transport von Kies oder ähnlichem gesehen - oder der liebe Finanzbeamte hat mal wieder NULL Ahnung! Da es sich um eine Bundesregelung handelt kann sich ein einzelner Landkreis nicht darüber hinweg setzen !
Wolfgang
22.07.2011, 22:06
hat dich entweder ein unangenehmer Zeitgenosse beim Transport von Kies oder ähnlichem gesehen
Nur mit dem Hintergrund macht das Anschreiben einen rechtlichen Sinn :nixweiss
quastenfloesser
22.07.2011, 22:25
Mich hat keiner erwischt, da ich den Hänger nur für das Boot benutze. :schlaum
Ich möchte Euch den Rest des Schreibens nicht zeigen, da es da nicht um
den Sachverhalt der Steuer, sondern um eine kläglich vorgebrachte
Entschuldigung für das Verhalten und die erste unter Zeugen gemachte
Antwort des Sachbearbeiters geht.
O-Ton: Der Staat braucht Geld!
Ich gehe mal davon aus, dass die dumme Leute suchen, nach dem Motto
man kann es mal probieren. Die andere Variante lautet: keine Ahnung von ihrem Job!
Kommt heutzutage häufiger vor.
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