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#1
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Hat jemand ein konkretes Beispiel was den Kauf eines Bootes betrifft bei dem die MwSt nicht nachweislich bezahlt wurde ?
Kann / muss ich die nachträglich entrichten ? Wie ist dann die Berechnungsgrundlage ? Gibt es da Grenzen was das Alter des Bootes betrifft ? In dem Fall wäre es ein Boot aus 2002 bei dem die MwSt nicht nachweisbar ist . Ich habe mal die Suchfunktion als auch Google bemüht , konnte aber nichts greifbares finden . Bisher hat mich noch nie jemand irgendwo nach einem MwSt Nachweis für mein Boot gefragt ..
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Gruss aus Usbekistan - Jürgen ![]() AVON Searider SR6 bald mit Evinrude ETEC G2 150 H.O.
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#2
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keine Ahnung Jürgen, das ist sicher nicht üblich.
gehts um dein buster ? war das ev. in russland angemeldet ? da könnt dann schon jemand auf die idee kommen. oder gehts um das osprey ?
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lg Ferdi ![]() Boot-loser Admin
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#3
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Ferdi - nein - meine Boote sind "sauber" .
Habe was Interessantes auf den Kanalinseln entdeckt - aber ohne MwSt Nachweis .. Bevor ich mir ein Ei lege wollte ich mal umhören ..
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Gruss aus Usbekistan - Jürgen ![]() AVON Searider SR6 bald mit Evinrude ETEC G2 150 H.O.
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#4
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Zitat:
Nein, Thema ist aber bekannt. ("Boot Mehrwertsteuernachweis" war wo Kroatien noch nicht in der EU war bzw. dann Mitglied wurde mal ein Thema. )Zitat:
![]() Die Berechnungsgrundlage ist immer der aktuelle Kaufpreis (Warenwert) aus dem Kaufvertrag. Die Steuer wird vom Warenwert mit dem gültigen Steuersatz (19%) berechnet. Ja, es gibt eine Alters-Grenze. Alle Boote die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden gelten grundsätzlich als versteuert. Nachzulesen in der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG und zur Einführung von Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer. https://publications.europa.eu/en/pu...6f/language-de Bei allen Booten die später als der 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden muss anhand geeigneter Papiere (Hafen-/Liegeplatzgebühren, Wartungs-/Werftrechnungen innerhalb der EU für das Boot) nachgewiesen werden das es in der EU bereits mal in Betrieb war. Zitat:
![]() Ansonsten ist immer sehr vom Einzelfall abhängig... in Deinem wäre es so... Es gibt neben den o.g. normalen "Spielregeln" auch noch andere Gesetze die sich aus den Steuerrecht ergeben. ![]() Bei der Umsatzsteuer ist es so das diese eine Festsetzungsfrist von 4 Jahren hat, und die Einfuhrumsatzsteuer eine von 3 Jahren hat. [siehe § 169 Abgabenordnung (AO)und Artikel 221 Absatz 3 des Zollkodex (ZK)] Die Festsitzungsfrist verlängert sich aber auf 10 Jahre wenn die Steuer hinterzogen wurde. ![]() Nun brauchst Du eigentlich nur zu rechnen... 2002 (Fristbeginn ist das Folgejahr) Also 2003 + 10 Jahre... macht 2013 Für das Boot könnte das Finanzamt also ab 2014 nachträglich keine Umsatzsteuer mehr festsetzen. ![]() ![]() Etwas anderes ist das natürlich wieder wenn das Boot aus einem Drittland (nicht EU) kommt... dann wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig da es noch nie in der EU in Betrieb war. Hoffe ick konnte Dir etwas beim Thema helfen. ![]() ![]() Im Zweifel mal direkt beim Zoll anrufen und den Einzelfall nachfragen. Die beißen nicht.
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Gruss Benny
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#5
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Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort !
Das scheint dann doch komplizierter zu sein . Dann ist es am besten zuhause beim Zollamt zu fragen .. Schönes Wochenende ! Sent from my SM-G965F using Tapatalk
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Gruss aus Usbekistan - Jürgen ![]() AVON Searider SR6 bald mit Evinrude ETEC G2 150 H.O.
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#6
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War gestern bei uns auf dem Zollamt und habe mein Anliegen erklärt .
Die Mitarbeiterin sagte - da muss ich den Chef fragen . Chef kam - hatte auch keinen Schimmer und meinte das macht doch das Finanzamt .. Experten ..🤬 Wer halt viel fragt - bekommt viele dumme- oder gar keine Antworten.. Sent from my SM-G965F using Tapatalk
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Gruss aus Usbekistan - Jürgen ![]() AVON Searider SR6 bald mit Evinrude ETEC G2 150 H.O.
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#7
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Zitat:
ist das wirklich der aktuelle Kaufpreis ? Ist es nicht der Neupreis,sonst kann ich ein ein Boot kaufen und mir im Kaufvertrag bescheinigen lassen das ich 100 € bezahlt habe und zahle davon die 19%.
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Gruß aus Norddeutschland Heinz |
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#8
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Zitat:
. Der Zoll ist aber auch nicht blöd.................
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LG Ralf .........anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer ......
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#9
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der Warenwert kann angezweifelt werden, dann muss man Unterlagen beibringen, zb ein Gutachten, dass den Kaufbetrag bestätigt....
kann also in die Hose gehen;-)
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Bernhard Stummer office at best minus data dot at Bootsboerse.at Bearbeite deine Signatur sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor... Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps |
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Monoposti (16.10.2018) | ||
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#10
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Zitat:
Ja bei der Umsatzsteuer ist das immer der aktuelle Kaufpreis. ![]() Passiert so täglich bei unzähligen gewerblichen Wiederverkäufen von Waren. ![]() Genauer noch auch bei gewerblichen Wiederverkäufen von gebrauchter Waren an Verbraucher. (Wenn der Wiederverkäufer nicht vom Sonderfall der Differenzbesteuerung Gebrauch macht.) Das man theoretisch jemanden finden könnte der meint er lässt sich auf Steuerverkürzung oder Hinterziehung ein ist aber nicht das Thema/die Frage gewesen. Zitat:
Zitat:
![]() Das sind zwei verschiedene Steuerarten (auch wenn zwar beide mit dem Umsatz (Umsetzen) von Ware zu tun haben.) gibt es hier verschiedene Gesetze (Spielregeln) und Behörden. (Zoll = Einfuhrumsatzsteuer, Finanzamt = Umsatzsteuer) Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer wäre auch nicht nur der Warenwert wie bei der Umsatzsteuer sondern auch noch auf die Ware zu entrichtender Zoll und Beförderungskosten. (Ganz genau sind bei Umsatzsteuer und bei Einfuhrumsatzsteuer auch noch Verbauchsteuern auf die Ware Bemessungsgrundlage, wenn auf die Art der Ware Verbauchsteuer anfällt. Verbauchsteuer ist so was wie z.b. Biersteuer, Tabaksteuer oder Energiesteuer. )Bitte die Steuern nicht verwechseln oder zusammenwürfeln. ![]() Sonst müsste ich Berny jetzt mal fragen wie die Zollbehörde etwas anzweifeln kann was gar nicht in Ihre Zuständigkeit gehört ![]() und dann auch noch Umsatzsteuer kassieren möchte. ![]() ![]() ![]()
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Gruss Benny
Geändert von Shelm (16.10.2018 um 23:53 Uhr) |
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Monoposti (17.10.2018) | ||
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#11
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ist mir letztens bei einer Sendung aus der USA passiert.
die Abwicklung erfolgte über eine Spedition bzw fedex
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Bernhard Stummer office at best minus data dot at Bootsboerse.at Bearbeite deine Signatur sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor... Schlauchlegende: Semperit 5ps, Metzeler Brigant 20ps, Zodiac MKII classik 25ps, Bombard C4 40ps, Selva 460 60ps |
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#12
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Hallo Jürgen,
hier mal die Info, die ich damals 2008 vom Zoll auf meine Anfrage bekommen habe. Das erwähnte Merkblatt habe ich aber nicht (mehr).
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Viele Grüße aus Köln Thomas TORNADO 5.4m (Tweety ) + YAMAHA F80 BETL (2008-2018) |
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#13
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Hallo Tommy ,
Vielen Dank für Deine Mühen ! An dieser Regelung sollte sich bis heute auch nichts grundlegendes geändert haben . Der britische Hersteller des Bootes archiviert alle Verträge der verkauften Boote und hat mir für ein 2006er Boot den originalen Vertrag geschickt wo die MwSt ausgewiesen ist . Das Boot welches mich nun interessiert ist aber von 2001 und darüber gibt es keine Unterlagen mehr . Der Hersteller ist aber bereit einen Brief zu schreiben in dem sie bestätigen das für alle verkauften Boote die MwSt entrichtet wurde . Das Boot um welches es sich handelt sollte dort schon mit Seriennummer erwähnt sein . Das wollte ich vom Zoll wissen ob so ein Letter anerkannt wird . Dummerweise hatte der Zoll bei mir zu Hause nicht mal den geringsten Schimmer das für ein Boot ohne Nachweis die MwSt nachgefordert werden kann .. Sent from my SM-G965F using Tapatalk
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Gruss aus Usbekistan - Jürgen ![]() AVON Searider SR6 bald mit Evinrude ETEC G2 150 H.O.
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Tommy (17.10.2018) | ||
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#14
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Also mein Wissenstand im Moment ist der .........
Kanalinsel werden bei der Einfuhrumsatzsteuer wie ein Drittland behandelt, also Wareneinfuhr in die EU, mit der Ausnahme daß keine Zollsteuer erhoben wird. Da keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. vorhanden ist , wäre der Fall doch gleich zu setzen, wie die Geschichte in HR. Selbst wenn eine Re + MwSt. nachweisbar wäre, ist doch die Ware über 3 Jahre aus dem EU Raum ausgeführt worden (also auf die Inseln), dann ist es doch wie eine Rückkehr in den europäischen Warenverkehr ??? Und dann ist noch die Frage, ob der Käufer oder Händler auf den Kanalinsel die MwSt gezogen hat....? Nur so mal als weiter Denkanstoß, muss ja nicht stimmen ![]() http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ste...et-der-eu.html Meine Frage wäre nun: Warum soll der Hersteller bei einem Verkauf auf die Kanalinsel MwSt erheben? Außer das Boot war vorab innerhalb in der EU verkauft und ging dann gebraucht auf die Kanalinsel ? Was wäre denn der jetzige Warenwert ?
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LG Ralf .........anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer ......
Geändert von Monoposti (17.10.2018 um 12:01 Uhr) |
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#15
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Kanalinseln sind inzwischen aussen vor .
Es geht nun um ein Boot aus GB . Noch sind sie ja in der EU - letzte Chance 😁 Sent from my SM-G965F using Tapatalk
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